BAGFW nimmt Stellung zum Konzept des GKV-Spitzenverbands für ein Kompetenzzentrum Digitalisierung

Mit dem Pflegeunterstützungs- und –entlastungsgesetz soll für die Stärkung der Digitalisierung in der Pflege ein Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege eingerichtet werden. Die BAGFW hat nun auf das Konzept des GKV-Spitzenverbands Stellung genommen.

Das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) hat mit § 125b SGB XI die Möglichkeiten geschaffen, die Digitalisierung in der Langzeitpflege besser zu verorten. Dazu wird ein Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege beim Spitzenverband Bund der Pflegekassen eingerichtet, das die Potentiale zur Verbesserung und Stärkung der pflegerischen Versorgung sowohl für die Betroffenen als auch die Pflegenden identifiziert und verbreitet.

Die Aufgaben des Kompetenzzentrums umfassen:

1. die regelmäßige Analyse und Evaluation der Umsetzung digitaler Potentiale im Bereich der ambulanten und stationären Langzeitpflege,

2. die Entwicklung von konkreten Empfehlungen insbesondere für Leistungserbringer, Pflegekassen, die für die Wahrnehmung der Interessen der Industrie maßgeblichen Bundesverbände aus dem Bereich der Informationstechnologie im Gesundheitswesen und in der Pflege sowie für Pflegeberatungsstellen, mit dem Ziel der Weiterentwicklung der Digitalisierung in der Langzeitpflege,

3. die Prüfung und Nutzung der Möglichkeiten der Digitalisierung bei der Vermittlung von Plätzen und Angeboten im Bereich der ambulanten und stationären Langzeitpflege und Erarbeitung von Empfehlungen sowie

4. die Unterstützung des Wissenstransfers bei Themen der Digitalisierung in der Langzeitpflege für pflegebedürftige Menschen, ihre Pflegepersonen, beruflich Pflegende und Pflegeberatende mit geeigneten Maßnahmen.

Die BAGFW hat zu einen ersten Konzept des GKV-Spitzenverbands Stellung genommen. Auf der Internetseite der BAGFW ist die Stellungnahme abrufbar.