Aufstockung: Mehr Geld für Betreuungsvereine angekündigt

In einer Pressemitteilung hat die SPD-Landtagsfraktion darüber informiert, dass mit einer deutlichen Erhöhung der Landesmittel für die Querschnittsarbeit der Betreuungsvereine im Haushalt 2024 zu rechnen ist. Der Paritätische MV begrüßt dies als wichtigen Schritt in die richtige Richtung.

Der Landtag MV hatte die Landesregierung damit beauftragt, bis September 2023 zu evaluieren, wie hoch der Finanzbedarf für eine auskömmliche Finanzierung der Querschnittsarbeit der Betreuungsvereine ist. Im Ergebnis der Evaluation hat das Sozialministerium nun dem Landtag Mecklenburg-Vorpommern empfohlen, zusätzliche Mittel für die Querschnittsarbeit der Betreuungsvereine in den Doppelhaushalt 2024/25 einzustellen. Konkret geht das Sozialministerium von einem Finanzbedarf von jährlich 1.025.000,00 Euro aus.

In einer Pressemitteilung vom 4. Oktober 2023 hat die stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Sprecherin für Sozialpolitik der SPD-Fraktion Christine Klingohr mitgeteilt, dass sich die Regierungs-Koalition darauf verständigt habe, den Haushaltsansatz für die Betreuungsvereine für das Jahr 2024 zunächst auf 1,025 Millionen Euro und dann noch einmal auf 1,05 Millionen Euro für das Jahr 2025 zu erhöhen. Weiter würdigt die Sozialpolitikerin in der Pressemitteilung die wichtige Arbeit in den Betreuungsvereine und die unschätzbar wertvolle Unterstützung der ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer im Land. 

Der Paritätische MV bewertet die geplante Aufstockung der Finanzmittel als einen wichtigen Schritt in Richtung bedarfsberechte finanziellen Ausstattung der Betreuungsvereine. Weiter begrüßt der Paritätische MV die Bereitschaft des Sozialministeriums, perspektivisch die Finanzierung der Querschnittsarbeit der Betreuungsvereine an einem Einwohnerschlüssel auszurichten und eine weitere Mittelaufstockung zu prüfen. Entscheidend wird nun sein, den Betreuungsvereinen schnellstmöglich Planungssicherheit für das Jahr 2024 zu verschaffen. Dabei werden wir uns dafür einsetzen, dass die aufgestockten Haushaltsmittel vorrangig für einen Erhöhung der Basisfinanzierung der Betreuungsvereine ausgereicht wird.