Arbeitshilfe: Schulbegleitung in Zeiten von Corona - Umsetzung der Hilfe im Homeschooling

Der Rechtsanspruch auf Schulbegleitung besteht auch während der (teilweisen) Schulschließung fort. Kinder können durch Schulbegleitung sowohl im Präsenz- als auch im Distanzunterricht beim Lernen zu Hause unterstützt werden. Eine aktuelle Arbeitshilfe zeigt, wie das funktioniert.

 

Aufgrund der rasant steigenden Infektionszahlen mit dem neuartigen Coronavirus kam es im März 2020 bundesweit zu Schulschließungen. Seither stehen Schüler*innen und ihre Familien vor der Herausforderung, sich im sogenannten „Homeschooling“ zu befinden. Auch die schrittweise Wiederaufnahme des Regelschulbetriebs seit Mai 2020 hat an dieser Situation wenig geändert. Zwar findet seither an vielen Schulen wieder Präsenzunterricht statt, jedoch noch nicht vollumfänglich. D.h. – je nach Modell – wechseln Schüler*innen tage- oder wochenweise zwischen Home-schooling/Distanzunterricht und Präsenzunterricht oder müssen – sofern sie zur Risikogruppe gehören – auch weiterhin vollständig im Homeschooling verbleiben.

In einer Arbeitshilfe, die der Bundesverband Erziehungshilfen e.V. gemeinsam mit dem Institut für Sozialpädagogische Forschund in Mainz erstellt hat, finden sich Informationen über die Rechtslage, organisatorische Voraussetzungen und Finanzierung, fachlich konzeptionelle Ausgestaltung sowie Planung und Steuerung der Schulbegleitung im Homeschooling.

Die Arbeitshilfe: Schulbegleitung in Zeiten von Corona - Umsetzung der Hilfe im Homeschooling finden Sie hier.