"Arbeit-von-Morgen-Gesetz" geht in die Umsetzung

Das "Arbeit-von-Morgen-Gesetz" beinhaltet neue Regelungen für die Weiterbildungsförderung von beschäftigten Arbeitnehmer*innen und gering qualifizierten Personen. Außerdem gibt es wichtige Veränderungen bei der Finanzierung von Fort- und Weiterbildungsangeboten über sog. "Gutscheinmaßnahmen" und die Weiterentwicklung der Assistierten Ausbildung.

Das "Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung" wurde am 20.05.2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Die Bundesagentur für Arbeit hat für die Umsetzung ihre Fachlichen Weisungen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung (FW FbW) an die neue Rechtslage ab 29.05.2020 angepasst.  Aktualisierte Fachliche Weisungen zur Assistierten Ausbildung stehen noch aus.

Die Weisungen können öffentlich abgerufen werden unter https://www.arbeitsagentur.de/veroeffentlichungen/weisungen