Aktuelle Informationen zum neuen Betreuungsrecht

Das Bundesjustizministerium (BMJ) hat auf seiner Internetseite umfangreiche Hinweise und Informationen zum neuen Betreuungsrecht zusammengestellt, das am 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist.

Neues Betreuungsrecht 2023: mehr Selbstbestimmung und Mitsprache, bessere Qualität und Aufsicht

Die rechtliche Betreuung ist ein flexibles Rechtsinstrument zur Unterstützung von Erwachsenen, die aufgrund einer Krankheit oder Behinderung ihre rechtlichen Angelegenheiten  nicht (mehr) ganz oder nur noch teilweise besorgen können. Der Betreuer unterstützt die betreute Person dabei, ihre Angelegenheiten rechtlich selbst zu besorgen und macht von seiner Vertretungsmacht nur Gebrauch, soweit dies erforderlich ist. Ein Betreuer kann nach § 1814 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) nur bestellt werden, wenn bei der betroffenen Person ein Unterstützungsbedarf besteht, der auf einer Krankheit oder Behinderung beruht. Sowohl körperliche als auch psychische Krankheiten sind von diesem Begriff umfasst.

Das neue Betreuungsrecht stärkt die Selbstbestimmung betreuter Menschen und stellt ihre Wünsche in den Mittelpunkt des Betreuerhandelns.

Welche Verbesserungen bringt das neue Betreuungsrecht? 

Hier  kommen Sie direkt auf die Seite des BMJ. Neben FAQs gibt es auch Hinweise, die sich an unterschiedliche Berufsgruppen wenden, z.B. Ärztinnen und Ärzte von betreuten Menschen.