Bearbeitet wurde insbesondere Ziffer 28, so dass nun eine "bedarfsnotwendige" Bevorratung an FFP 2 Masken refinanzierbar sein soll. Das rein präventive Tragen dieser Masken-Qualität außerhalb von Verdachtsfällen bleibt hiernach streitig. Auch der Umfang, in dem eine Bevorratung möglich ist, bleibt offen.
Die FAQ sind auf der Internetseite des GKV veröffentlicht. Ein PDF im Änderungsmodus finden Sie hier.