Aktualisierung der FAQ zu § 150 Abs. 3 SGB XI

Der GKV hat die FAQ zu den Festlegungen zum Pflegerettungsschirm aktualisiert und auf seiner Internetseite veröffentlicht.

Bearbeitet wurde insbesondere Ziffer 28, so dass nun eine "bedarfsnotwendige" Bevorratung an FFP 2 Masken refinanzierbar sein soll. Das rein präventive Tragen dieser Masken-Qualität außerhalb von Verdachtsfällen bleibt hiernach streitig. Auch der Umfang, in dem eine Bevorratung möglich ist, bleibt offen.

Die FAQ sind auf der Internetseite des GKV veröffentlicht. Ein PDF im Änderungsmodus finden Sie hier.