Im Zentrum des Berichts stehen folgende Themen:
- Pflegestärkungsgesetze PSG I, II und III: Ein Anstieg der Zahl der Anspruchsberechtigten auf Leistungen der sozialen Pflegeversicherung um 50 Prozent auf rund vier Millionen wird im Vergleichszeitraum 2015 bis 2019 auf diese gestaffelten Reformen zurückgeführt. Auch vielfach deutlich höheren Leistungsansprüche werden konstatiert. „Allen Pflegebedürftigen konnte ein gleichberechtigter Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung ermöglicht werden, unabhängig davon, ob sie körperlich, kognitiv oder psychisch beeinträchtigt sind.“
- Verbesserte Gehälter für Pflegekräfte: eine vollständige Finanzierung von Gehältern mindestens bis Tarifniveau in Pflegesatz- bzw. Vergütungsverhandlungen wird gesetzlich sichergestellt. Zudem wurden die Pflegemindestlöhne in der Langzeitpflege erhöht und erstmals differenzierte Vorgaben für Pflegefachkräfte vorgesehen. Die Pflegelöhne sollen dadurch insbesondere in ländlichen Gebieten und in den neuen Bundesländern deutlich steigen.
- Konzertierte Aktion Pflege (KAP): Mit der 2018 ins Leben gerufenen KAP wurden in einem umfassenden Prozess gemeinsam mit allen an der Pflege beteiligten Akteuren zielgerichtete Maßnahmen zur Verbesserung der Ausbildungs-, Arbeits- und Entlohnungsbedingungen und zur Steigerung der Attraktivität des Pflegeberufs erarbeitet, die Schritt für Schritt umgesetzt werden.
- Pflegepersonalstärkungsgesetz (PpSG): Mit dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) wurde das Sofortprogramm Pflege u.a. mit zusätzlichen Stellen für Pflegefachkräfte in der vollstationären Pflege umgesetzt. Darüber hinaus wurde die Vereinbarkeit von Familie und Pflegeberuf gestärkt, die betriebliche Gesundheitsförderung für Pflegekräfte gezielt unterstützt und zur Entlastung der beruflich Pflegenden die technische und digitale Ausstattung in Pflegeeinrichtungen gefördert. Ambulante Betreuungsdienste können infolge des Terminservicegesetzes als neues professionelles Versorgungsangebot zugelassen werden.
- Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG): das Gesetz regelt den freiwilligen Anschluss von Pflegeeinrichtungen an die Telematikinfrastruktur und soll die Digitalisierung des Pflegebereichs weiter stärken.
- Pflegeberufegesetz (PflBG): mit dem PflBG wurde 2017 der Grundstein für eine zukunftsfähige qualitativ hochwertige Pflegeausbildung gelegt.
Den „Bericht der Bundesregierung über die Entwicklung der Pflegeversicherung und den Stand der pflegerischen Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland Berichtszeitraum: 2016-2019“ finden Sie hier als PDF.