10. Altenpflegepreis MV: Bewerbungfrist 30. April

Mit dem Altenpflegepreis sollen Ansätze ausgezeichnet werden, die dazu beitragen, die Situation älterer oder pflegebedürftiger Menschen und der Pflegenden nachhaltig zu verbessern.

Noch bis zum 30. April 2024 sind Bewerbungen für den diesjährigen 10. Altenpflegepreis, den das Sozialministerium gemeinsam mit dem Landespflegeausschuss vergibt, möglich.

Ambulante, teilstationäre oder stationäre Einrichtungen und Diensten oder Vereinigungen der Altenpflege sowie Bildungseinrichtungen und sonstige Gruppen können ihre Konzepte einreichen, die dazu beitragen, die Situation älterer oder pflegebedürftiger Menschen und der Pflegenden nachhaltig zu verbessern. Die Projekte sollen zeigen, wie trotz des wachsenden Personalmangels eine angemessene pflegerische Versorgung sichergestellt und man den sich wandelnden Lebensentwürfen gerecht werden kann. Die Konzepte können sich unter diesem Fokus folgenden Themen zuwenden:

  • Sicherung der pflegerischen Versorgung im ländlichen Raum, neue Versorgung- und Organisationsformen, neue Kooperationsformen,
  • Neue Organisations- und Personalentwicklungskonzepte, neue Personaleinsatzkonzepte, Vereinbarkeit von Familie und Beruf,
  • Verzahnung Berufsorientierung, Ausbildung und Praxis,
  • Maßnahmen der Digitalisierung,
  • Maßnahmen für pflegende An- und Zugehörige sowie ehrenamtlich Tätige,
  • Zufriedenheit und Motivation von Mitarbeitenden, betriebliche Gesundheitsförderung.

Das Preisgeld in Höhe von insgesamt 5.000 Euro wird auf drei Plätze verteilt und beträgt:

1. Platz: 3.000 Euro
2. Platz: 1.500 Euro
3. Platz: 500 Euro

Im Rahmen des Landespflegekongresses am 10. September 2024 in Rostock wird die Ministerin für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern, Stefanie Drese, den Altenhilfepreis feierlich verleihen.

Weitere Informationen sind auf der Internetseite des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Sport MV einzusehen.