Der Paritätische MV zeigt sich enttäuscht vom Landtagsbeschluss zur Finanzierung der Betreuungsvereine

Der Paritätische Mecklenburg-Vorpommern bewertet die heute vom Landtag beschlossene Gesetzesänderung zur Finanzierung der Betreuungsvereine ab 2023 als große Enttäuschung.

Der Bundesgesetzgeber verpflichtet die Länder mit einer Änderung des Betreuungsrechtsgesetzes zum 1. Januar 2023, die sogenannte Querschnittsarbeit der Betreuungsvereine bedarfsgerecht zu finanzieren.

„Die Betreuungsvereine im Land hatten gehofft, dass ihre Finanzierung nun endlich auf eine sichere und solide Basis gestellt wird“, sagt Paul Weier, Mitglied des Vorstandes der Paritätischen Mecklenburg-Vorpommern und Geschäftsführer des Vereins Sozialbetreute Hilfen in Grimmen. „Das heute im Landtag verabschiedete Gesetz sieht aber keine Sicherheit, sondern weiterhin eine Finanzierung nach Haushaltslage vor. Im Landeshaushalt fehlen im Jahr 2023 die entsprechenden Mittel.“ In der Folge müssten die Betreuungsvereine weiter um ihre Existenz fürchten.  Und das, obwohl sie eigentlich einen gesetzlichen Anspruch auf eine auskömmliche Finanzierung ihrer Pflichtaufgaben haben.

„Mit der Gesetzesänderung wurde außerdem versäumt, eindeutig zu regeln, wer für die Finanzierung der Querschnittsarbeit der Betreuungsvereine zuständig ist“, bemängelt der Spitzenverband, unter dem zehn Betreuungsvereine organisiert sind. Die Landesregierung geht davon aus, dass sich die Kommunen weiterhin an der Finanzierung der Betreuungsvereine beteiligen. „In welcher Höhe diese Finanzierung zu erfolgen hat, bleibt aber unklar. Hierzu macht das heute verabschiedete Gesetz keine Aussagen“, kritisiert Weier. Daher gehe er davon aus, dass die Betreuungsvereine nun gerichtlich gegen das neue Gesetz vorgehen werden.

Betreuungsvereine übernehmen Aufgaben der Daseinsvorsorge, die sonst von den Betreuungsbehörden übernommen werden müssten. Sie gewinnen, begleiten und qualifizieren ehrenamtliche Betreuer und entlasten damit die öffentliche Hand, die ansonsten deutlich teurere Berufsbetreuer einsetzen müsste. Umgerechnet auf die 35 Betreuungsvereine in Mecklenburg-Vorpommern entfallen bei der im Landeshaushalt vorgesehenen Summe in Höhe von 200.000 Euro auf jeden Verein lediglich rund 5.500 Euro im Jahr.

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Stephanie Böskens
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