Bildunterschrift: Jens Baeck (li.), Thomas Wolf (re.) und Sina Schefer freuen sich über ihren neuen Kollegen Martin Kloss (mi.) im inklusiven Team des „Vielfalters“.
Hier trifft man ihn im Verkauf am to-go-Fenster oder überall dort im Bistro, wo er gebraucht wird.
„Martin ist seit 22 Jahren bei uns beschäftigt“, erzählt Jens Baeck, Gruppenleiter für die Außenarbeitsplätze, und ergänzt: „In den Werkstätten war Martin Kloss zuvor jahrelang als Mitarbeiter tätig, immer mit dem ehrgeizigen persönlichen Ziel, Fuß auf dem ersten Arbeitsmarkt zu fassen. Auf dem Weg dorthin war er bei diversen Außenarbeitsplätzen beschäftigt, zuletzt im Zoo. Dass sein Wunscharbeitsort jedoch der Vielfalter ist, hat er während des dreimonatigen Praktikums in diesem Jahr festgestellt.“
Es folgte ein Antrag bei der Stadt Schwerin auf das „Budget für Arbeit“. Die Maßnahme ermöglicht es Menschen mit Behinderung, einen Arbeitsplatz auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu finden. Sie kann von Personen in Anspruch genommen werden, die in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung arbeiten oder das Recht hätten, dort zu arbeiten. Die Stadt übernimmt dabei bis zu 75 Prozent der Lohnkosten.
„In unserem Unternehmen ist es das zweite Mal, dass wir einen Mitarbeiter aus den Dreescher Werkstätten über das Budget für Arbeit vermitteln konnten“, verdeutlicht Thomas Wolf, Bereichsleitung Arbeit, Bildung und Tagesstruktur. „Deshalb freut es uns natürlich umso mehr, dass wir ihn bei den Schritten hin zum ersten Arbeitsmarkt begleiten durften. Wir würden gern mehr vermitteln, was nur durch das Zusammenspiel von Stadt, Wirtschaftspartnern und Werkstätten geht.“
Martin Kloss ist ebenfalls glücklich, diesen Weg – mit Unterstützung – gegangen zu sein. Vom Werkstatt-Verhältnis zur sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung: Der Schweriner hat seinen festen Platz im Arbeitsleben gefunden.
Budget für Arbeit
Im Januar 2018 wurde mit dem Bundesteilhabegesetz auch das Budget für Arbeit eingeführt. Es ist seitdem ein bundesweit gültiges Leistungsangebot für Menschen mit Behinderung. Ihnen soll eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ermöglicht werden. Die Maßnahme richtet sich an Menschen mit Behinderung, die im Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen tätig sind respektive einen Anspruch auf Leistungen im Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen haben. Dabei erhalten die Unternehmen einen Lohnkostenzuschuss als Minderleistungsausgleich sowie die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verschiedene Betreuungsleistungen.
Autor: Torsten Schünemann, Unternehmenskommunikation ANKER Sozialarbeit und Dreescher Werkstätten