In der Suizidpräventionsstrategie ist festgehalten, dass es eine bundesweite Kompetenz- und Koordinierungsstelle geben soll. Deren Aufgabe soll es in den kommenden Jahren sein folgende Themenbereiche weiter auf- und ausbauen:
- Verbreitung von qualitätsgesicherten Informationen für die breite Öffentlichkeit und die Fachöffentlichkeit,
- Entwicklung eines Konzepts zur Etablierung einer bundesweit einheitlichen Krisendienst-Notrufnummer (24/7) mit unmittelbarer Weiterleitung an die Krisendienste der Länder sowie die Etablierung eines telefonischen und Online-Beratungsangebotes für Angehörige und Fachkräfte,
- Entwicklung und Umsetzung einer dauerhaften und qualitativ hochwertigen Berichterstattung zu Suizidalität,
- Modellhaft Schulungen für Fachkräfte im Gesundheitswesen und in der Pflege entwickeln.
Der Paritätische Gesamtverband setzt sich seit Jahren für die Stärkung der Suizidprävention ein. Zuletzt hat er sich gemeinsam mit anderen Verbänden für die Verabschiedung eines Suizidpräventionsgesetzes ausgesprochen. Ein Gesetz zur Suizidprävention ist notwendig, damit es eine klare rechtliche und finanzielle Grundlage gibt. In der aktuellen Suizidstrategie sind die rechtlichen und finanziellen Grundlagen noch nicht geklärt.