Stellungnahme: Öffentliche Anhörung zur Förderung des inklusiven Arbeitsmarktes

Der Paritätische Gesamtverband hat zum Gesetzentwurf der Bundesregierung "Förderung der Inklusion auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt" Stellung genommen.

Trägt der Gesetzentwurf der Bundesregierung dazu bei, Inklusion auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu verbessern?
Diese Frage war am 27. März 2023 Gegenstand einer Öffentlichen Anhörung des Ausschuss für Arbeit und Soziales zum Gesetzentwurf sowie zu jeweils einem Antrag der AfD-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE. Der Paritätische hat sich mit einer Stellungnahme in die Anhörung eingebracht.

Nachdem der Gesetzentwurf am 2. März im Plenum des Bundestages debattiert wurde, setzten sich die Abgeordneten im Rahmen der Anhörung intensiv mit spezfischen Fragestellungen auseinander.

Die geplante Einführung einer vierten Stufe der Ausgleichsabgabe wurde von einem großen Teil der Teilnehmenden als sinnvoll erachtet. Gleichzeitig verwiesen mehrere Sachverständige auf eine bereits bestehende hohe Bereitschaft bei Unternehmen, Menschen mit Behinderungen zu beschäftigen. Probleme ergäben sich u.a. in der Zusammenarbeit mit Kostenträgern. Es müsse möglich werden, ohne große Hürden eine langfristige Begleitung von Menschen mit Behinderungen und Unternehmen sicher zustellen, die je nach Bedarf intensiver und weniger intensiv ausfallen kann. Jobcoaching müsse als Instrument dringend gestärkt werden.

Darüber hinaus sahen einige Sachverständige Nachbesserungsbedarf beim Budget für Arbeit und beim Budget für Ausbildung. Auch aus Sicht des Paritätischen muss das Budget für Arbeit weitergehend nachgebessert werden. Neben der vorgesehenen Abschaffung der Deckelung des Lohnkostenzuschusses ist es u.a. notwendig, als Teil des Budgets für Arbeit eine Unterstützungsleistung für die Erschließung von Arbeitsstellen gesetzlich zu verankern, statt eine Zusage für ein soialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis als Bedingung für ein Budget aufrecht zu erhalten.

Über die geplante Aufhebung der Bußgeldvorschrift für Arbeitgeber, die gegen die Beschäftigungspflicht verstoßen, wurde intensiv diskutiert. Die vorsätzliche oder fahrlässige Nichteinhaltung der Beschäftigungsquote sollte weiterhin als bußgeldbewehrter Pflichtverstoß gelten, in diesem Punkt waren sich mehrere Sachverständige einig. Der Paritätische weist im Rahmen seiner Stellungnahme ebenfalls darauf hin, dass die Zahlung der Ausgleichsabgabe die Pflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen nach § 160 Abs. 1 Satz 2 SGB IX nicht aufhebt. Die Bußgeldregelung sollte daher aufrecht erhalten werden.

Der hohe Anteil an medizinischem Sachverstand, der im Zuge der neuen Zusammensetzung des Sachverständigenbeirats Versorgungsmedizinische Begutachtung vorgesehen ist, stieß auf Kritik: Der Sachverständigenbeirat bereitet die Fortentwicklung der Versorgungsmedizinischen Grundsätze vor, die bei der Begutachtung im Schwerbehindertenrecht verbindlich anzuwenden sind. Im Rahmen der Anhörung wurde ausgeführt, dass es für den inklusiven Arbeitsmarkt von großer Bedeutung sei, wer auf dieser Grundlage als Schwerbehinderter anerkannt werde. Zum anderen entspreche die engführung auf medizinischen Sachverstand einem veralteten Verständnis von Behinderung. Insofern sei der Beirat breiter zu besetzen, so dass auch der Sachverstand der Schwerbehindertenvertretungen, Inklusionsbeauftragten und Expert*innen verschiedener wissenschaftlicher Disziplinen einfließen könne.

Die Anhörung wurde aufgezeichnet und steht im Internet zur Verfügung. Hier finden sich auch die Unterlagen zur Sitzung, einschließlich aller eingereichten Stellungnahmen.

Hier finden Sie die Stellungnahme des Paritätischen Gesamtverbands zum Entwurf eines Gesetzes zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes. 

Carola Pohlen, Der Paritätische Gesamtverband