GEMA-Gesamtvertrag
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e. V. (BAGFW) und die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) haben einen neuen Gesamtvertrag abgeschlossen, der seit dem 01.01.2017 wirksam ist. Der Vertrag ersetzt den bisher gültigen Gesamtvertrag zwischen BAGFW und GEMA (betreffend den Bereich Altenhilfe und Müttergenesung) sowie weitere Gesamtverträge einzelner Spitzenverbände für den Bereich Veranstaltungen.
Der Gesamtvertrag erfasst die urheberrechtlich relevanten Musiknutzungen in allen Organisationen und Einrichtungsarten der Spitzenverbände der BAGFW, also auch des Paritätischen.
Der Gesamtvertrag gewährt einen allgemeinen 20 %-igen Gesamtvertragsnachlass. Darüber hinaus berücksichtigt die GEMA für gemeinnützige Organisationen einen zusätzlichen Nachlass für bestimmte Nutzungen. Er beträgt 25 % bei Musikwiedergaben in Aufenthaltsräumen, Weitersendung, und Telefonwarteschleifen (Tarifvereinbarungen 1, 2, 4); für den Bereich Veranstaltungen beträgt er abweichend 15 % (Tarifvereinbarung Nr. 3).
Unter Einbeziehung der umstrittenen Fragen der Öffentlichkeit der Musikwiedergabe in Aufenthaltsräumen und bei der Kabelweiterleitung wurden die Tarifvereinbarungen für den Bereich der Aufenthaltsräume und die Weiterleitung (Vereinbarungen 1 und 2) als Übergangsvereinbarungen (vgl. Präambel im Gesamtvertrag, Seite 4 Mitte) geschlossen.