Alter | unter 27 Jahre | ab 27 Jahre |
Dauer | In der Regel 12, mindestens jedoch 6 Monate. Eine Verlängerung auf 18 Monate ist möglich. | In der Regel 12, mindestens jedoch 6 Monate. Eine Verlängerung auf 18 Monate ist möglich. |
Beginn | jährlicher Beginn zum 1. September, Einstiege sind aber auch danach noch möglich. | jährlicher Beginn zum 1. September, Einstiege sind auch danach noch möglich. |
Arbeitszeit | maximal 40 Stunden in der Woche / je nach Einsatz auch Schicht- und Wochenenddienst | 20,5 - 40 Stunden in der Woche je nach Einsatz auch Schicht- und Wochenenddienst |
Leistungen | ein monatliches Taschengeld sowie ggf. ein Zuschuss für Unterkunft und Verpflegung / Übernahme der Sozial- und Unfallversicherungsbeiträge / Anspruch auf Kindergeld sowie Waisen- und Halbwaisenrente bleibt erhalten / Freiwilligenausweis / Qualifiziertes Abschlusszeugnis | ein monatliches Taschengeld sowie ggf. ein Zuschuss für Unterkunft und Verpflegung / Übernahme der Sozial- und Unfallversicherungsbeiträge / Freiwilligenausweis / Qualifiziertes Abschlusszeugnis |
Urlaub | gesetzlicher Urlaubsanspruch von mindestens 24 Werktagen (i.d.R. 27 Werktagen) im Jahr / u18: Berücksichtigung des Jugendarbeitsschutzgesetzes | gesetzlicher Urlaubsanspruch von mindestens 24 Werktagen im Jahr |
Seminartage | 25 Seminartage bei einer Dauer von 12 Monaten | 12 Seminartage bei einer Dauer von 12 Monaten |
Dienstart | Freiwilliges Soziales Jahr gem. Jugendfreiwilligendienstegesetz (JFDG)/ Bundesfreiwilligendienst „u27“gem. Bundesfreiwilligendienstgesetz (BFDG) | Bundesfreiwilligendienst „ü27“gem. Bundesfreiwilligendienstgesetz (BFDG) |
| | |