Wohnungen sichern durch effektiven Kündigungsschutz: Offener Brief an Bundesjustizminister

In einem offenen Brief an Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann fordern der Paritätische Gesamtverband und verschiedene Organisationen die Umsetzung eines effektiven Kündigungsschutzes, um den Verlust von Wohnraum zu sichern.

 

Bei den aktuellen Überlegungen zur Verbraucherentlastung müssen die Mieter*innen besonders in den Blick genommen werden, heißt es in dem Brief. Bereits jetzt zeichnen sich hohe Sprünge bei den Warmwasser‐ und Heizkosten ab, die die Zahlungskraft dieser Menschen in wenigen Monaten zusätzlich stark beeinträchtigen werden. In diesem Zusammenhang sei die sogenannte Zahlungsverzugskündigung eines der brisantesten wohnungspolitischen Problemfelder. 

Konkret geht es um die Möglichkeit der Heilung ordentlicher Kündigungen, wenn alle Mietschulden beglichen sind.

Mietschulden gezahlt – Wohnung trotzdem verloren. Das darf nicht sein!
Wenn Mietzahlungen von Mieter*innen (teilweise) ausbleiben, wird von Vermieterseite regelmäßig sowohl eine fristlose als auch hilfsweise eine fristgerechte Kündigung ausgesprochen. Die bestehende gesetzliche Regelung gibt den Mieter*innen die Möglichkeit, innerhalb einer Schonfrist von zwei Monaten nach Zustellung der Räumungsklage den gesamten Mietrückstand auszugleichen und die fristlose Kündigung des Mietvertrages so unwirksam zu machen. Damit sollen die Mieter*innen trotz kurzzeitiger Zahlungsschwierigkeiten ihre Wohnung sichern können und gleichzeitig die Interessen der Vermieter*innen gewahrt werden.

Diese „Heilung“ wirkt sich nach aktueller Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs jedoch nur auf die fristlose Kündigung aus. Eine zugleich hilfsweise ausgesprochene ordentliche Kündigung, die auf dem gleichen Zahlungsrückstand beruht, bleibt hingegen wirksam.

Lesen Sie hier den Offenen Brief​​​​​​​ an Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann.