Somit geht die Reform des Einrichtungenqualitätsgesetzes (EQG MV) auf die Zielgrade. Die Hoheit über das Verfahren liegt nun beim Landesparlament. Eine inhaltliche Auseinandersetzung mit kritischen Punkten - zu denen nach wie vor die Einbeziehung ambulanter Wohngemeinschaften in den Anwendungsbereich des künftigen WoTG fällt – wird insbesondere auch im Rahmen einer Expertenanhörung im Sozialausschuss geführt werden. Angestrebt wird ein Inkrafttreten des neuen Gesetzes zum 1. Januar 2026.
Nach wie vor offen sind allerdings die Inhalte von Verordnungen, die auf Grundlage des künftigen WoTG durch das Sozialministerium erarbeitet werden. Diese Verordnungen betreffen räumliche Vorgaben (Baunutzungsverordnung), das Personal (Einrichtungenpersonal VO) und die Mitbestimmung durch Bewohnende. Dass die novellierten Verordnungen zeitgleich mit dem neuen WoTG in Kraft gesetzt werden, ist ungewiss.
Den aktuellen Gesetzesentwurf zum WoTG finden Sie hier als Landtags-Drucksache.