Unionsbürger*innen und ihre Familienangehörigen - neue Arbeitshilfe für die Beratungspraxis

Der Schwerpunkt der neuen Broschüre liegt auf dem Daueraufenthaltsrecht nach dem Freizügigkeitsgesetz/EU.

Sicher ist sicher. Das Daueraufenthaltsrecht für

Bei der neuen Publikation von Claudius Voigt der GGUA Münster handelt es sich und eine weitere Arbeitshilfe für die Beratung von Unionsbürger*innen und ihren Familienangehörigen. Nach der Veröffentlichung der bereits 4. Auflage der umfassenden Handreichung "Ausgeschlossen oder privilegiert? Zur aufenthalts- und sozialrechtlichen Situation von Unionsbürger*innen" liegt der Schwerpunkt hier auf dem  Daueraufenthaltsrecht nach dem Freizügigkeitsgesetz/EU. 

Daueraufenthaltsrecht nach dem Freizügigkeitsgesetz/EU 
Dabei handelt es sich um einen sehr guten und sicheren Status, der nur noch in seltenen Ausnahmefällen verloren gehen kann. Mit einem einmal erworbenen Daueraufenthaltsrecht ist nicht nur ein sicherer Aufenthalt verbunden, der auch dann bestehen bleibt, wenn die früheren Voraussetzungen entfallen sollten - es besteht damit auch ein unbedingter Anspruch auf Sozialleistungen oder Kindergeld. Daher hat das Thema eine hohe Relevanz bei der Beratung von Unionsbürger*innen, die bereits länger in Deutschland leben.

Daueraufenthaltsrecht für Unionsbürgerer*innnen
Wenn Unionsbürger*innen und ihre (drittstaatsangehörigen) Familienangehörigen längere Zeit in Deutschland gelebt haben, erwerben sie ein unbefristetes Daueraufenthaltsrecht nach dem Freizügigkeitsgesetz. In seiner Wirkung ist das Daueraufenthaltsrecht vergleichbar mit der viel bekannteren Niederlassungserlaubnis nach dem Aufenthaltsgesetz für Drittstaatsangehörige – allerdings ist das Daueraufenthaltsrecht für Unionsbürger*innen und ihre Familienangehörigen meistens deutlich leichter zu erwerben. Voraussetzungen wie Rentenbeitragszahlungen oder Sprachkenntnisse werden für das Daueraufenthaltsrecht nicht gefordert und auch die Lebensunterhaltssicherung muss nicht immer gewährleistet sein. Vielmehr entsteht das Daueraufenthaltsrecht automatisch, wenn ein*e Unionsbürger*in und ihre Familienangehörige fünf Jahre lang freizügigkeitsberechtigt in Deutschland gelebt hat – in bestimmten Fällen auch schon früher.

Wichtig für Beratung: Voraussetzungen und Bedingungen des Daueraufenthaltsrechts kennen
Oftmals wissen die Betroffenen selbst gar nicht, dass bei ihnen das Daueraufenthaltsrecht schon entstanden ist und somit viele Probleme (z. B. Ausschlüsse bei Sozialleistungen, Entzug der Freizügigkeit) gar nicht mehr vorkommen dürften. Auch Behörden wie Jobcenter erkennen es nicht immer, so dass es in manchen Fällen zu Leistungsablehnungen kommt, obwohl der Anspruch aufgrund des Daueraufenthalts besteht. Für die Beratenden in der Migrationsberatung (MBE) oder in anderen Beratungsstellen ist es daher besonders wichtig, die Voraussetzungen und Bedingungen des Daueraufenthaltsrechts zu kennen.

In der vorliegenden Arbeitshilfe sollen die verschiedenen Formen des Daueraufenthaltsrechts für Unionsbürger*innen und ihre Familienangehörigen ausführlich dargestellt werden. Dafür müssen auch die unterschiedlichen Freizügigkeitsrechte, die vor dem Erwerb des Daueraufenthaltsrechts erfüllt werden müssen, in den Blick genommen werden. Dies wird in dieser Arbeitshilfe jedoch nur überblicksartig möglich sein.

Die Publikation wurde ausschließlich online als PDF veröffentlicht.