Umsetzung der 3G-Regelung am Arbeitsplatz

Das Infektionsschutzgesetz sieht bis zum 19. März 2022 für Arbeitgeber und Beschäftigte bundesweit die 3G-Regelung am Arbeitsplatz vor. Dies gilt auch in den Freiwilligendiensten, und zwar sowohl für den Dienst in der Einsatzstelle als auch während der verpflichtenden Seminartage, falls diese in Präsenz stattfinden.

Freiwillige ohne Impf- bzw. Genesenennachweis müssen täglich einen Testnachweis vorlegen. Dies kann durch einen kostenlosen Bürgertest oder durch einen Selbsttest vor Ort unter Aufsicht erfolgen. Eine Kostenübernahme durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ist auf unsere Nachfrage leider nicht möglich.