Obwohl der Gesetzentwurf zu einschneidenden Änderungen für die Einrichtungsträger der Kindertagesförderung führen würde, räumt das Bildungsministerium MV für das Stellungnahmeverfahren zur fünften Novellierung des Kindertagesförderungsgesetzes eine Rückmeldefrist von lediglich zwei Wochen ein, die noch dazu mitten in der Ferienzeit liegen. Dieser Vorgang führt bei zahlreichen Beteiligten, so auch bei Gewerkschaften und dem Landeselternrat, zu massivem Unmut (gemeinsame Pressemeldung von GEW und Landeselternrat siehe hier).
Für Rückmeldung in einem Stellungnahmeverfahren auf Ebene der Landesregierung sind laut Geschäftsordnung der Landesregierung eigentlich 6 Wochen vorgesehen. Dass von diesem Verfahren ohne erkennbaren Sachgrund abgewichen wird, bemängelt der Paritätische MV ausdrücklich und wird dies gegenüber dem Bildungsministerium entsprechend zum Ausdruck bringen.
Gleichzeitig steht der Paritätischem MV im intensiven Austausch mit seinen Mitgliedsorganisationen und weiteren möglichen Partnern, um die deutlichen Risiken des Gesetzentwurfes für die Kitalandschaft noch abzuwenden. Als besonders bedenklich stellen sich dabei die möglichen Auswirkungen des Gesetzes auf die Praxis der Horte heraus. Der Paritätische MV wird seine Bedenken nicht nur gegenüber dem Bildungsministerium, sondern auch gegenüber politisch Verantwortlichen sowie andere Interessensvertretungen darlegen.
Gemeinsam mit der LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege arbeitet der Paritätische MV zurzeit mit Hochdruck an der Stellungnahme. Diese wird voraussichtlich in den nächsten Woche auf der Internetseite der LIGA veröffentlicht und kann dort nachgelesen werden.