Reform des Betreuungsrechts zum 1.Januar 2023

Zum 1. Januar 2023 startet die Reform des Betreuungsrechts. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege hat zu den Ausführungen der Länder Stellung genommen.

Die Reform des Betreuungsrechts bietet die Chance auf ein Mehr an Qualität für rechtlich Betreute und darf nicht verspielt werden. Das Gesetz soll für die Betroffenen ein Mehr an Selbstbestimmung und Qualität bringen. Weiterhin sind für die ca. 750.000 Menschen, die ehrenamtlich betreuen, verbesserte Beratungs- und Entlastungsstrukturen vorgesehen, die durch die Betreuungsvereine der Verbände erbracht werden. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) hat zu den Ausführungsgesetzen der Länder Stellung genommen.

 

Die Pressemitteilung der BAGFW finden Sie hier.