Mit dem Referentenentwurf werden diverse Ziele und Maßnahmen verfolgt, um die pflegerischen Versorgungsstrukturen zu optimieren, Effizienzpotenziale zu heben, weitere Maßnahmen zur Entbürokratisierung einzuführen, Vereinfachungen des geltenden Rechts einzuleiten sowie das Thema Prävention vor und in der Pflege zu befördern. Die Stärkung der Pflegefachpersonen und ihrer Befugnisse in der Versorgung ist auch ein wichtiges Ziel, um den Beruf noch attraktiver zu machen und damit gegen den in der Pflege festzustellenden Fachkräfteengpass anzugehen. Daneben kann aber auch in den nächsten Jahren und Jahrzehnten nicht auf die wichtige Unterstützung in der Langzeitpflege durch pflegende An- und Zugehörige verzichtet werden.
So sollen z.B.
- die vielfältigen Kompetenzen von Pflegefachpersonen für die Versorgung stärker als bislang genutzt werden. Pflegefachpersonen sollen künftig neben Ärzt*innen auch selbständig weitergehende Leistungen als bisher und insbesondere – abgestuft nach der jeweils vorhandenen Qualifikation – selbständig erweiterte heilkundliche Leistungen in der Versorgung erbringen können.
- die Pflegestrukturen und niedrigschwelligen Angebote vor Ort gestärkt und mehr Anreize für innovative Versorgungsformen im Quartier gesetzt werden
- Modellvorhaben zur Erprobung von Telepflege etabliert werden.
- die Kommunen in ihrer Rolle und Verantwortung im Hinblick auf eine bedarfsgerechte und regional abgestimmte Versorgung pflegebedürftiger Menschen gestärkt und die Zusammenarbeit von Pflegekassen und Kommunen mit Blick auf die Sicherstellung der pflegerischen Versorgung verbessert werden.
- den Vertreter*innen von Berufsverbänden auf unterschiedlichen Ebenen neue Befugnisse, Sitz- und Beteiligungsrechte eingeräumt werden.
Das BMG wird Anfang Oktober mit Expert*innen das Gespräch suchen. Danach ist mit dem Kabinettsentwurf zu rechnen.
Der Referentenentwurf kann auf der Internetseite des BMG eingesehen werden.