Referentenentwurf eines Gesetzes zur Neuerung der Vormünder-und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern

Das Bundesministerium für Justiz hat den Referentenentwurf zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung veröffentlicht. Die wesentlichen Änderungen für die Betreuervergütung haben wir hier zusammengefasst.

Mit dem veröffentlichten Referentenentwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Vormünder-und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuernverfolgt das Bundesministerium für Jusitz folgendes Ziel:"Das neue Vergütungssystem soll sowohl die Amtsgerichte als auch die beruflichen Betreuerinnen und Betreuer von unnötigem bürokratischem Aufwand entlasten als auch die Vergütung an die Tarifentwicklung im öffentlichen Dienst anpassen."

Die wesentlichen Änderungen für die Betreuervergütung sind:

  • Erhöhung der Vergütung für berufliche Betreuerinnen und Betreuer
  • Vereinfachung der Vergütungssystematik
  • Wegfall von gesonderten Pauschalen
  • Anpassung an das Tarifniveau
  • Dauervergütungsfestsetzung als Regelform
  • Die jährliche Aufwandspauschale für ehrenamtliche Betreuer wird erhöht
  • Die Beendigung der Betreuung soll eine Vereinfachung erfahren

Den vollständigen Referentenentwurf finden Sie hier.

Das Gesetz soll ab dem 1. Januar 2026 umgesetzt werden. Aktuell läuft das Stellungnahmeverfahren zum Referentenentwurf. Weitere Informationen zu diesem Thema folgen.