Pflegekompetenzgesetz

Bereits im September hatte das Bundesgesundheitsministerium einen Referentenentwurf des Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz vorgelegt. Nun hat die Bundesregierung hierzu einen Kabinettsbeschluss verabschiedet.

In seiner Sitzung am 18. Dezember hatte das Bundeskabinett den Entwurf für ein „Gesetz zur Stärkung der Pflegekompetenz“ beschlossen. Der Entwurf sieht eine stärkere Verzahnung des ambulanten und des stationären Bereichs vor, alternative Wohnformen sollen gestärkt werden. Das Profil und die Kompetenzen von Pflegefachkräften und akademischen Pflegeberufen sollen geschärft werden. Netzwerkarbeit und niedrigschwellige Angebote sollen gestärkt werden.

Allerdings gilt es als unwahrscheinlich, dass der Gesetzentwurf noch in den Bundestag eingebracht wird bzw., wenn der Entwurf eingebracht wird, dass er dort eine Mehrheit findet. Somit wird der Entwurf dieses Gesetzes einen Grundstein für die Arbeit in der kommenden Legeslatur bilden.

Den Kabinettsentwurf finden Sie hier. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des BMG.