Pflegebegutachtungen jetzt auch per Videotelefonie möglich

Die Pflegebegutachtungen sind seit dem 26. September 2024 in bestimmten Fällen auch per Videotelefonie möglich. Dazu wurden die Begutachtungs-Richtlinien des Medinzinischen Dienstes Bund angepasst.

Der Medizinische Dienst Bund teilte in seiner Pressemitteilung vom 25.9.2024 mit, dass die Begutachtungen zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit künftig neben persönlichen Besuchen und strukturierten Telefoninterviews auch mittels Videotelefonie durchgeführt werden können. Die Grundlagen hierfür wurden im Frühjahr mit dem Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz) geschaffen. 

In welchen Fällen und unter welchen Voraussetzungen Videobegutachtungen möglich sind, regeln die überarbeiteten Begutachtungs-Richtlinien des Medizinischen Dienstes Bund, die am 26. September 2024 in Kraft getreten sind.

Eine Begutachtung per Videotelefonie kann grundsätzlich in allen Fällen in Betracht kommen, in denen eine Begutachtung durch ein strukturiertes Telefoninterview möglich ist. Dies gilt in erster Linie für die Begutachtung von Höherstufungsanträgen und für Wiederholungsbegutachtungen.