Parlamentarischer Abend: Herausforderungen in der Kinder- und Jugendhilfe

Die Herausforderungen in der Kinder- und Jugendhilfe waren das Thema des Parlamentarischen Abends, zu dem wir die Abgeordneten des Landtages am 27. September ins Schlosscafé eingeladen hatten.

Viele unserer Mitgliedsorganisation sind im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe tätig und leisten dort unverzichtbare Arbeit. Doch die Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen in diesem Hilfesystem spielen politisch kaum eine Rolle, das hat die Pandemie einmal mehr deutlich gemacht: Bei den Corona-Regeln und -hilfen wurde der Bereich der Jugendhilfe zunächst stets vergessen. Wie sich der fehlende Blick auf die Kinder und Jugendlichen – nicht erst seit der Corona-Krise - auf das Leben junger Menschen und ihre Zukunft auswirkt, dazu wollten wir mit den Parlamentariern ins Gespräch kommen.

Wie muss sich die Kinder- und Jugendhilfe weiterentwickeln?
Wie muss sich die Kinder- und Jugendhilfe in den nächsten Jahren weiterentwickeln? Welche thematischen Schwerpunkte müssen politisch gesetzt werden, welche Herausforderungen ergeben sich? Jugendliche in schwierigen Lebensverhältnissen haben keine Lobby. Es ist auch Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe, jungen Menschen eine Stimme zu geben und dazu beizutragen, dass diese Stimme in Politik und Gesellschaft gehört wird.

Danke an unsere Mitgliedsorganisationen, die diesen jungen Menschen an diesem Abend eine Stimme gegeben haben: Danke an den Verein ZORA Kinder- und Jugendhilfe aus Greifswald, das Deutsche Jugendherbergswerk Landesverband M/V und das SOS-Familienzentrum Grimmen für die Impulse aus der Praxis!

Was braucht die Kinder- und Jugendhilfe?
Mit ihrem breiten Angebot ist die Kinder- und Jugendhilfe ein elementarer Teil der personenbezogenen sozialen Dienste. Kinder- und Jugendhilfeträger stellen Betreuungs-, Bildungs- und Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche bereit und bieten gezielte Unterstützung für Familien sowie Schutz für Kinder und Jugendliche in Notsituationen.

Fazit des gut besuchten Parlamentarischen Abends für alle Beteiligten war: Die Kinder- und Jugendhilfe muss stärker in den Fokus rücken. Es gibt viele Herausforderungen und dazu wollen wir miteinander im Gespräch bleiben.

Wir haben hier einige Forderungen und Problemstellungen des Abends aus dem Bereich der Hilfen zur Erziehung zusammengefasst:

  • Die Fachkräftesituation ist sehr angespannt. Neue Mitarbeitende sind kaum zu finden. Vor diesem Hintergrund muss das Land dafür sorgen, dass alle Möglichkeiten zur Ausbildung als Erzieher*in oder zum Sozialpädagogen BA/MA für Interessenten so niedrigschwellig wie möglich angeboten werden. Ausbildungsgänge müssen ohne Schulgeld absolviert werden können, also kostenfrei sein. Auch eine kostenfreie berufsbegleitende Ausbildung oder Weiterbildung muss ermöglicht werden.
  • Das Arbeitsfeld der Hilfen zur Erziehung, sei es als ambulante Hilfen oder als stationäres Angebot, müssen auf Landesebene mehr in den Blick. Die schwierige Situation der Kinder, Jugendlichen, und Familien, die hier betreut werden, verdient die Aufmerksamkeit der Landespolitik. Dass diese fehlt, wurde besonders bei den Regelungen auf Landesebene deutlich, in den die Kinder- und Hilfe stets vergessen wurde.
  • Wir brauchen eine diskriminierungsfreie Jugendhilfe: Am Beispiel der Verpflegungssätze in den stationären Hilfen zur Erziehung haben die Träger deutlich gemacht, wie hier die wirtschaftlichen Interessen der Leistungsträger direkt auf die Situation und auch auf das pädagogische Setting der Jugendhilfeleistung Einfluss nehmen. Kinder und Jugendhilfe in stationärer Unterbringung dürfen nicht den Eindruck erhalten, sie seien nichts wert, weil die Einrichtungen für ihre Verpflegung nur zwischen 5,00 € und 6,00 € pro Tag zur Verfügung haben. In dem Zusammenhang wurde auch die Anrechnung von eigenem Einkommen der Jugendlichen z.B. aus Ausbildungsentgelten thematisiert, die unbedingt beendet werden müsse.
  • Care-Leaver: Junge Erwachsene, die die Heimerziehung verlassen (sog. Care-Leaver) brauchen ein Übergangsmanagement, das ihnen dabei helfen kann, sich passende Unterstützung im Anschluss an die auslaufenden Hilfen zur Erziehung zu erschließen. Darüber hinaus muss dafür Sorge getragen werden, dass Hilfen für junge Volljährige, wie sie nach § 41 SGB VIII möglich sind, nicht aus Kostengründen verwehrt werden. Dabei ist von Seiten des Jugendamtes auch zu berücksichtigen, dass junge Erwachsene nachvollziehbar und ihrem Alter geschuldet, nicht immer über die Einsicht und Selbsterkenntnis verfügen, diese Hilfen aktiv und nachdrücklich einzufordern.

Wir bedanken uns bei allen Teilnehmenden für den gelungenen und konstruktiven Austausch an diesem Abend. Zu all diesen Forderungen werden wir miteinander im Gespräch bleiben.