Modellvorhaben nach § 123 SGB XI: Anträge für M-V können nun eingereicht werden

Das Sozialministerium M-V hat die ergänzende Verwaltungsvorschrift zu den Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes für gemeinsame Modellvorhaben für Unterstützungsmaßnahmen und –strukturen vor Ort und im Quartier nach § 123 Abs. 3 SGB XI des GKV-Spitzenverband veröffentlich. Seit dem 01.08.2025 können Anträge für Projekte in M-V eingereicht werden.

Seit November 2024 sind die Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes zu den gemeinsamen Modellvorhaben für Unterstützungsmaßnahmen und –strukturen vor Ort und im Quartier nach § 123 Abs. 3 SGB XI in Kraft getreten. Seitdem warteten wir auf die Modifizierung dieser Förderung durch das Land Mecklenburg-Vorpommern.

Diese Unterlagen hat nun das Sozialministerium MV veröffentlicht. Das Land Mecklenburg-Vorpommern fördert bis 2028 innovative Modellvorhaben im Sinne des § 123 SGB XI. Im Fokus stehen hierbei Projekte, die Regelstrukturen vor Ort für eine individuell bedarfsgerechte Versorgung ergänzen und sektoren-übergreifenden Unterstützungsstrukturen für Pflegearrangements erproben.

Ab sofort können interessierte Träger und Institutionen, Ihre Projektideen beim LAGuS einreichen, die das Ziel haben, eine „Erprobung von innovativen Unterstützungsvorhaben regionalspezifischer Modellvorhaben, die Maßnahmen und Strukturen entwickeln, um Pflegebedürftige, Angehörige und Nahestehende zu unterstützen. In diesem Sinne sollen diese Vorhaben vor Ort und im Quartier die Situation von Pflegebedürftigen, Angehörigen und Nahestehenden erleichtern, mehr Transparenz schaffen und den Zugang zu vorhandenen Hilfemöglichkeiten sowie die Pflegeprävalenz verbessern. Die Modellvorhaben müssen darauf ausgerichtet sein, dass innovative Lösungen in die Regelversorgung übertragen werden können“.

Die Zuwendung Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses erfolgt durch den Bund und das Land MV. Die Höhe der Zuwendung für die Modellvorhaben beträgt höchstens 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Insgesamt stehen wir das Land MV 150.000 Euro zur Verfügung, die hälftig durch den Bund und das Land M-V aufgebracht werden. 

Die Verwaltungsvorschrift der Landes M-V Ermessenslenkende Weisungen zur Gewährung von Zuwendungen für die Förderung gemeinsamer Modellvorhaben für Unterstützungsvorhaben und -strukturen vor Ort und im Quartier nach den §§ 123 und 124 des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI) trat mit Wirkung vom 1. August 2025 in Kraft.

Die Unterlagen sind auf der Seite des LAGuS unter Modellvorhaben für Unterstützungsmaßnahmen und –strukturen vor Ort und im Quartier bereitgestellt.