Lagebericht: Rassismus in Deutschland: Ausgangsalge, Handlungsfelder, Maßnahmen

Der Lagebericht „Rassismus in Deutschland: Ausgangslage, Handlungsfelder, Maßnahmen" belegt mit Daten und Fakten, dass es in Deutschland einen massiven Handlungsbedarf in der Rassismusbekämpfung gibt.

Der Bericht wurde vom Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration sowie der Antirassismusbeauftragten vorgelegt.

In dem Bericht werden verschiedene Formen des Rassismus analysiert. Im repräsentativen Nationalen Diskriminierungs-und Rassismusmonitor des DeZIM sagen 90 Prozent der Befragten, dass es Rassismus in Deutschland gibt. 22 Prozent haben ihn selbst erfahren. Darüber hinaus verzeichnete die Kriminalitätsstatistiken des BKA im Jahr 2021 21.964 rechtsmotivierte Straftaten, das heißt jede 24 Minuten eine Straftat, darunter 1.042 Gewalttaten, von denen zwei Drittel rassistisch motiviert waren. Die unabhängigen Beratungsstellen meldeten sogar 1.391 Angriffe (S. Seite 25 ff.).

Der Bericht zeigt ebenso, dass es ein gravierendes Problem auf der strukturellen Ebene vorhanden ist, welches sich in allen Bereichen der Gesellschaft widerspiegelt, Wohnungs- und Arbeitsmarkt als auch die in der gesundheitlichen Versorgung. Statistiken im Bericht belgen, dass sechs von zehn Befragten (64,6 Prozent) angaben, "in den letzten zwei Jahren im Bereich ,Gesund­heit und Pflege‘ Diskriminierung erfahren zu haben, vor allem wegen ihrer Hautfarbe und aus ,rassistischen Gründen‘ bzw. aufgrund ,ethnischer Herkunft ‘“. (s. S. Seite 66 ff.).

Als Maßnahmen für die Rassismusbekämpfung schlägt unter anderem die Bundesbeauftragte folgende Handlungsmöglichkeiten vor:

  1. Niedrigschwellige Community-basierte Beratung in Migrantenorganisationen und weiteren Einrichtungen fördern. Mit Professionalisierung, Qualifizierung und hauptamtlichen Antirassismus-Beratern für schnelle Hilfe bei Rassismus.
  2. Vorhandene Beratungsstrukturen besser vernetzen und flächendeckend ausbauen, auch in ländlichen Räumen, in Kleinstädten und Online
  3. Gründung eines Expertenrats Antirassismus mit Mitgliedern aus Wissenschaft und Praxis. Auftrag u.a.: Arbeitsdefinition von Rassismus für Verwaltungshandeln erarbeiten, für Entwicklung von Gegenmaßnahmen.
  4. Opferinitiativen stärken, mit mehr Ressourcen für eigene Projekte und Räume zum Austauschund Empowerment.

Hier finden Sie die Bericht.