Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit fordert eine umfassendere und inklusive Ausbildungsgarantie

Mit der Ausbildungsgarantie sollen möglichst allen jungen Menschen eine Berufsausbildung starten können. Doch die vorgesehenen Maßnahmen greifen viel zu kurz, kritisieren die Verbände im Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit.

Der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung und Einführung einer Bildungszeit aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) konkretisiert die Pläne der Bundesregierung für eine "Ausbildungsgarantie".

Der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit begrüßt zwar grundsätzlich, dass mit dem Gesetzentwurf eine Ausbildungsgarantie realisiert werden soll, die möglichst allen Jugendlichen den Zugang zu einer berufsqualifizierenden Ausbildung eröffnet. Gemessen an den tatsächlichen Herausforderungen am Ausbildungsstellenmarkt und den unüberwindbaren Hürden für viele Jugendliche, eine Ausbildungschance zu bekommen, greifen die vorgeschlagenen Maßnahmen aber viel zu kurz. Die Perspektive der Jugendlichen gerät aus Sicht des Kooperationsverbundes gegenüber den Belangen der Wirtschaft, Fachkräfte zu erhalten, zu sehr ins Hintertreffen.

Die Entscheidung ist überfällig, das Ausbildungsstellenangebot bedarfsgerecht auszubauen, damit tatsächlich alle Jugendlichen eine Berufsausbildung absolvieren können. Es genügt nicht, lediglich 3.000 zusätzliche Eintritte in ein Angebot der außerbetrieblichen Berufsausbildung zu ermöglichen und dafür die Zielgruppe auf marktbenachteiligte Jugendliche zu erstrecken. Die außerbetriebliche Ausbildung ist konzipiert für die Förderbedarfe von sozial benachteiligten und individuell beeinträchtigten Jugendlichen. Im Gesetzentwurf fehlt eine Erläuterung, inwiefern diese Ausbildung für lediglich marktbenachteiligte Jugendliche eine tatsächlich attraktive Option zur Absolvierung ihrer Berufsausbildung werden kann.

Die schulischen Ausbildungen werden nicht in die Ausbildungsgarantie einbezogen. Vielmehr werden bestehende Abgrenzungen fortgesetzt, so dass etwa der neue Mobilitätszuschuss gem. § 73a SGB III-GE nicht für die Begleitung einer schulischen Berufsausbildung genutzt werden kann. Der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit bewertet dies als falsch. Längst überfällig ist eine gemeinsam von Bund und Ländern gestaltete Ausbildungsgarantie, die auch die schulischen Berufsausbildungen umfasst.

Die Ausbildungsgarantie ist unbedingt inklusiv zu gestalten: Der Kooperationsverbund fordert einen gleichberechtigten Zugang zur Berufsausbildung für alle jungen Menschen. Die Garantie richtet sich an alle jungen Menschen mit Ausbildungswunsch, auch an diejenigen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen. Sie ermöglicht ihnen einen diskriminierungsfreien Zugang zur regulären Berufsausbildung.

Zur ausführlichen Stellungnahme: https://jugendsozialarbeit.de/veroeffentlichungen/fachpolitische-aeusserungen/positionen-und-stellungnahmen/2023-2/