Bußgeldbescheid bei fehlendem Impfnachweis?

Das Bundesverfassungsgericht hat der Impfpflicht zum Schutz vulnerabler Personengruppen vor einer Corona-Infektion zugestimmt. Nun stellt sich die Frage, ob die Beibringung des Impfnachweises mithilfe eines Bußgeldbescheides erfolgen kann.

Eine Abschließende Einschätzung ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich, da die Beschlüsse und Begründungen noch nicht veröffentlicht wurden. Wir werden Sie, in Bezug auf dieses Thema weiterhin auf dem Laufenden halten.