Kabinettsentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung (Pflegefachassistenzeinführungsgesetz) veröffentlicht

Im dem am 4. September 2024 veröffentlichten Bundeskabinettsentwurf zum Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung (Pflegefachassistenzeinführungsgesetz) sind kaum maßgebliche Änderung gegenüber dem Referentenentwurf enthalten.

Am 3. September 2024 hatte sich das Bundeskabinett mit dem Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung (Pflegefachassistenzeinführungsgesetz) befasst und am 4. September 2024 veröffentlicht. 

Es sind nut wenige maßgebliche Änderungen gegenüber dem Referentenentwurf zu finden. Eine ist allerdings, dass die Dauer der Ausbildung (18 Monate, in Teilzeit bis zu 36 Monate) festgelegt wurde. Gleichzeitig sollen Verkürzungen, insbesondere bei beruflicher Vorerfahrung (zum Beispiel auf 12 Monate oder weniger), möglich sein. 

Der Aufbau, die Struktur sowie die Finanzierung der Ausbildung folgt dem Vorbild des Pflegeberufegesetzes, also der bereits bestehenden generalistischen Pflegefachausbildung. So wird auch die neue Pflegeassistenzausbildung auf breitere Füße gestellt: Die in der Ausbildung benötigten Pflichteinsätze sollen die drei großen Versorgungsbereichen stationäre Langzeitpflege, ambulante Langzeitpflege, stationäre Akutpflege umfassen. 

Bisher wurde in jedem Bundesland die Ausbildung zur Pflegehelferin/zum Pflegehelfer landesunmittelbar geregelt. Die neue Reform soll u.a. die Standards in den Bundesländern anpassen und die Rahmenbedingungen (z.B. kein Schulgeld) einheitlich regeln. Die neue Assistenzausbildung soll 2027 starten.

Einzulesen ist der Entwurf auf der Seite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.