Fragen und Antworten zum Kinder- und Jugendstärkungsgesetz

Das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF) hat Materialien zum SGB VIII veröffentlicht.

Das DIJuF e.V. unterstützt die fachliche Arbeit der Jugendämter. Die Mitglieder des Vereins sind die kommunalen Träger der öffentlichen Jugendhilfe für ihre Jugendämter.  Das DIJuF hat einige Informationen für den Bereich Jugendhilfe herausgegeben. Dort sind u.a. die Landesrechtsvorbehalte des SGB VIII zusammengestellt. Durch die Landesrechtsvorbehalte eröffnet das Bundesgesetz den jeweiligen Landesgesetzgebern, bestimmte allgemeine Regelungen näher auszugestalten. Weitere Infromationen finden Sie unter: https://www.dijuf.de/newsdetailtx_news_pi1%5Baction%5D=detail&tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5Bnews%5D=75&cHash=19b267d38bd8866278878b096128fa7a 

Fragen und Antworten zum Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) finden Sie - recht übersichtlich geordnet - unter dem Link: https://www.dijuf.de/newsdetailtx_news_pi1%5Baction%5D=detail&tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5Bnews%5D=70&cHash=31fd1237a075dcdbd1ea907b2d86ecaa

Die große Lösung
Die Änderungen im SGB VIII, die durch das KJSG im vergangenen Sommer in Kraft getreten sind, brinngen auch für die Jugendämter Aufgaben der Umsetzung mit sich. Diese wurden, immer entlang der geplanten Schritte, in einem Papier aufbereitet. Ausführliche Informationen finden Sie unter diesem Link: https://www.dijuf.de/newsdetailtx_news_pi1%5Baction%5D=detail&tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5Bnews%5D=73&cHash=516e1c336ad75f081f7f5bfa4e997405. Dabei werden auch die drei Stufen zur Einführung der sogenannten "großen Lösung" dargestellt, die durch das KJSG beschlossen wurden. Die große Lösung bedeutet, dass die Jugendämter für die Bedürfnisse aller Kinder und Jugendlichen, einschließlich der Kinder und Jugendlichen mit Behinderungen, zuständig sind.

Pflichtaufgaben und neue Angebote
Außerdem finden Sie hier eine Präsentation mit der Nennung und Zusammenfassung von "Pflichtaufgaben" aus dem KJSG für die freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe und Möglichkeiten neuer Angebote.