Geschlechtliche Vielfalt in der Kinder- und Jugendhilfe

Mit drei Informationsbroschüren sowie einer Liste von Beratungsstellen und Handlungsempfehlungen zu inter* und trans*Kindern und Jugendlichen will der Paritätische Gesamtverband die Arbeit in der Kinder- und Jugendhilfe unterstützen.

Ob in der Frühförderung, der Kita, in der Schulsozialarbeit, in der betreuten Wohngruppe oder in der Jugendarbeit – Kinder und Jugendliche mit einer Inter* und/oder Trans*-Identität sind überall. Ob sie gesehen werden und auf sensibilisierte sowie qualifizierte Strukturen und Fachkräfte stoßen, ist bisher nicht garantiert. Hier setzt der Paritätische Gesamtverband mit seinen neuen Informationsbroschüren (gefördert vom BMFSFJ) zu geschlechtlicher Vielfalt in der Kinder- und Jugendhilfe (Kinder im Alter 0-6, Kinder im Alter 6-12 und Jugendliche) an. Unser Auftrag ist es, geschlechtliche Vielfalt anzuerkennen und Kindern und Jugendlichen in unserer täglichen Praxis mit Offenheit, Akzeptanz und professioneller Unterstützung zu begegnen.

Interesse und der Beratungsbedarf an und zu Inter*- und Trans*-Themen nimmt zu
§ 9 SGB VIII formuliert nun: Bei der Ausgestaltung der Leistungen und der Erfüllung der Aufgaben sind die unterschiedlichen Lebenslagen von Mädchen, Jungen sowie transidenten, nichtbinären und intergeschlechtlichen jungen Menschen zu berücksichtigen, Benachteiligungen abzubauen und die Gleichberechtigung der Geschlechter zu fördern. Das Interesse und der Beratungsbedarf an und zu Inter*- und Trans*-Themen nimmt zu, gleichzeitig fehlt es vielen Fachkräften häufig noch an Wissen, Sensibilität und praktischem Know-how, die Themen im Kontakt mit Kindern, Jugendlichen und ihren Eltern kompetent zu vermitteln und sie angemessen zu unterstützen.

Handlungsempfehlung und Liste mit Beratungsstellen
Mit diesen drei Broschüren sowie einer Liste an Beratungsstellen in den Bundesländern, welche insbesondere auch einen Beratungsfokus auf Inter* und Trans*-Themen haben, sowie einem Extradokument ausschließlich mit den Handlungsempfehlungen für eine inter* und trans*-inklusive Kinder- und Jugendhilfe will der Paritätische versuchen, die Arbeit vor Ort in Bezug auf inter* und trans*Kinder und Jugendliche zu unterstützen.

Geschlechtliche Selbstbestimmung ist Menschenrecht
Denn: Geschlechtliche Selbstbestimmung ist Bestandteil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, das die freie Entfaltung der Persönlichkeit umfasst. Hierfür ist maßgeblich, dass eine Person in ihrer geschlechtlichen Identität ernstgenommen und respektiert wird. Der Paritätische steht für das Recht eines jeden Menschen auf gleiche Chancen zur Verwirklichung seines Lebens in Würde und die Entfaltung seiner Persönlichkeit. Auch die Freiheit und der Schutz der geschlechtlichen Identität ist hierfür wichtig. Es handelt sich um ein Menschenrecht, dessen Durchsetzung ein entscheidender Gradmesser für eine demokratische, offene, vielfältige Gesellschaft ist, in der alle Menschen gleichberechtigt teilhaben und selbstbestimmt leben können.

Diese Informationen und mehr zum Thema Queer im Paritätischen finden Sie hier.