Die Meldungen sind mit den geforderten Unterlagen bis zum 12. November 2021 bei der Geschäftsstelle des G-BA - nach Möglichkeit in elektronischer Form (z. B. als Word- oder PDF-Dokumente) per E-Mail - einzureichen.
Weitere Informationen finden Sie hier auf der Internetseite des G-BA.
Anschrift:
Gemeinsamer Bundesausschuss
Abteilung Qualitätssicherung und sektorenübergreifende Versorgungskonzepte
Postfach 12 06 06
10596 Berlin
E-Mail: dmp@g-ba.de
Nachmeldungen sind zulässig. Insoweit ist zu beachten, dass bis zu der Entscheidung über die Nachmeldung die Wahrnehmung des Stellungnahmerechts nicht möglich ist.