Gemeinsamer Bundesauschuss ermöglicht Heilmittelbehandlungen auch per Video

Heilmittelbehandlungen wie Sprach- und Ergotherapie können nun auch regulär als telemedizinische Behandlung durchgeführt werden. Der Gemeinsame Bundesauschuss (G-BA) erlies die entsprechenden Regelungen.

Bisher können Heilmittelbehandlungen wie Sprach- und Ergotherapie – abgesehen von den zeitlich befristeten Corona-Sonderregelungen – ausschließlich in der Praxis der Therapeutin oder des Therapeuten oder im häuslichen Umfeld stattfinden. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 21. Oktober 2021 mit einer Änderung der Heilmittel-Richtlinien ermöglicht, dass Heilmittelleistungen zukünftig auch telemedizinisch erbracht werden können. Welche der konkreten verordnungsfähigen Heilmittel hierfür geeignet sind, sollen hingegen der GKV-Spitzenverband und die Spitzenorganisationen der Heilmittelerbringer bis Ende 2021 vertraglich festlegen. Das hatte das „Gesetzes zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege“ vorgegeben.

Details können aus der Pressemitteilung des GBA entnommen werden: Pressemitteilungen und Meldungen - Gemeinsamer Bundesausschuss (g-ba.de).