Aktualisierung der MuG für vollstationäre Pflegeeinrichtungen

Die Maßstäbe und Grundsätze für die Qualität, die Qualitätssicherung und -darstellung sowie für die Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements nach § 113 SGB XI in der vollstationären Pflege wurden aktualisiert.

Der Qualitätsausschuss Pflege hat mit der Aktualisierung eine weitere Empfehlung zum Indikatorenverfahren zur Ergebnisqualität aus der gutachterlichen Stellungnahme „Statistische Plausibilitätskontrolle in der vollstationären Pflege" umgesetzt. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um einrichtungsbezogene oder bewohnerbezogene Ausschlusskriterien, so dass in diesen Fällen das Indikatorenverfahren nicht mehr zur Anwendung kommt.

Einrichtungsbezogene Ausschlusskriterien ab 1. Januar 2023:
Bei folgenden Pflegeeinrichtungen kommt das Indikatorenverfahren nicht (mehr) zur Anwendung:

  • Einrichtungen, die ausschließlich auf Versorgung von Bewohner*innen im Wachkoma oder grundsätzlich auf die Versorgung von Bewohner*innen im Wachkoma spezialisiert sind und zusätzlich höchstens 14 andere Bewohner*innen ohne Wachkoma versorgen.
  • Kleinsteinrichtungen, die eine Kapazität von 14 Pflegeplätzen nicht überschreiten.

Die von diesen Ausschlussgründen betroffenen Pflegeeinrichtungen wenden sich an ihren zuständigen Landesverband der Pflegekassen. Dieser teilt der Datenauswertungsstelle Pflege (DAS) nach Prüfung der Ausschlussgründe mit, dass die jeweilige Pflegeeinrichtung von der Verpflichtung zur Erhebung und Übermittlung von Indikatorendaten an die Datenauswertungsstelle Pflege (DAS) befreit ist.

Personenbezogenes Ausschlusskriterium „Wachkoma“ ab 1. Januar 2024
Des Weiteren werden zukünftig auch Bewohner*innen im Wachkoma personenbezogen von der Datenerfassung zur Berechnung der Indikatoren ausgeschlossen, wenn diese vereinzelt oder auf Wohnbereichen versorgt werden und der oben genannte einrichtungsbezogene Ausschluss nicht greift. Hierbei handelt es sich um eine Änderung am Erhebungsbogen. Eine Anpassung des Releasezyklus wird erst für die Stichtage ab 01.01.2024 umgesetzt.

Auffälligkeitskriterien 1-4 ausgesetzt
Weiterhin werden ab 1.1.2023 alle Indikatorenergebnisse (inklusive der Verlaufsindikatoren) veröffentlicht. Die Auffälligkeitskriterien 1-4 bleiben weiterhin ausgesetzt und sollen im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Evaluation weiterführend überprüft werden.

Die aktuellen Unterlagen finden Sie auf der Internetseite der Geschäftsstelle des Qualitätsausschuss Pflege unter Service/Dokumente zum Download/ Entwicklung von Instrumenten zur Prüfung der Qualität in der stationären Pflege. Hier finden Sie auch das Gutachten „Statistische Plausibilitätskontrolle in der vollstationären Pflege“ vom Mai 2022.