LAGuS veröffentlicht Finanzierungsbedarf für Pflegeausbildung 2023

Der Gesamtfinanzierungsbedarf der generalistischen Pflegeausbildung für das Jahr 2023 liegt bei 140.396.045,21 Euro. Das ist das Ergebnis der Berechnung des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGuS), das jetzt veröffentlicht wurde.

Gesamtfinanzierungsbedarf 2023
Als zuständige Stelle nach dem Pflegeberufegesetz ist das LAGuS MV verantwortlich, den Gesamtfinanzierungsbedarf für die generalistische Pflegefachkraftausbildung für jedes Ausbildungsjahr zu berechnen und die Fondsmittel zu verwalten. Gesetzlich vorgesehener Termin für die Veröffentlichung ist der 15. September. Das LAGuS hat nun den Gesamtfinanzierungsbedarf auf seiner Internetseite veröffentlicht – später als festgelegt und dennoch früher als erwartet: Das macht Hoffnung, dass die Fristen im kommenden Jahr insgesamt gehalten werden könnten - auch für die anstehende Versendung von Umlagebescheiden, mit denen der konkrete Umlagebetrag für jede einzahlende Institution festgelegt wird.

Anteile der Pflegeeinrichtungen
Die Pflegeeinrichtungen tragen insgesamt gut 30 Prozent des Gesamtfinanzierungsbedarfs. Für 2023 hat das LAGuS diesen Anteil mit  insgesamt knapp 41,5 Mio Euro berechnet. Hiervon wiederum tragen die stationären Pflegeeinrichtungen ca. 80 Prozent und die ambulanten Pflegedienste die übrigen 20 Prozent. Nach den Berechnungen des LAGuS tragen die stationären Einrichtungen 33,8 Mio. Euro und die ambulanten Dienste 8,3 Mio. Euro.

Umlagebescheide
Das LAGuS hat auch die Anteile der jeweiligen Einzahler, also unter anderem für alle Pflegeeinrichtungen in MV, berechnet. Die diesbezüglichen Umlagebescheide können dieses Jahr voraussichtlich im Dezember versandt werden. Dies ist zwar deutlich früher als in den bisherigen Berechnungsperioden, dennoch nicht früh genug, um die erforderliche Refinanzierung durch die versorgten Pflegebedürftigen durch berechnete Ausbildungszuschläge zum Januar 2023 umzusetzen. Möglich erscheint eine Berechnung und Umsetzung der Ausbildungszuschläge zum Februar 2023. Dies ist jedoch letztendlich davon abhängig, wann die Umlagebescheide des LAGuS tatsächlich vorliegen.