Evaluation der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB)

Gegenstand der wissenschaftlichen Begleitung der EUTB waren grundsätzliche Fragen zu ihren Umsetzungs- und Wirkungsbedingungen. Die Ergebnisse zeigen, dass es der EUTB auftragsgemäß gelungen ist, ein breit akzeptiertes Informations- und Beratungsangebot zu entwickeln, das die vorhandene Beratungsinfrastruktur im Bereich Rehabilitation und Teilhabe ergänzt.

Im Jahr 2018 startete die modellhafte Einführung der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) nach § 32 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX). Mit ihr wurden rund 500 Angebote in ganz Deutschland gefördert, in denen Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen über Fragen der Rehabilitation und Teilhabe informiert und beraten werden.

Im Zuge ihrer Etablierung konnte für die EUTB - in der Regie der Fachstelle Teilhabeberatung – ein umfassendes System der Qualifizierung und Qualitätssicherung entwickelt werden, so dass zum Ende der Förderphase einheitliche Qualitätsstandards für die Beratung vorliegen und weiterentwickelt werden können.

Die Evaluation zeigt eine hohe Zufriedenheit der Ratsuchenden mit der Beratung durch die EUTB: Die Klärung ihrer Anliegen und die Erreichung der wichtigsten Ziele gelingen nach ihrer Selbsteinschätzung häufig. Die Beratung von Betroffenen für Betroffen als "Peer-Beratung" trägt zu einer wesentlichen Unterstützung des Angebots bei.

Die Evaluation der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung können Sie hier downloaden und ist auch dieser Fachinformation beigefügt.