Erhöhte Pauschalen für gemeinschaftliche Mittagsverpflegung im Jahr 2023

Zum Jahresbeginn 2023 steigt der Betrag für die Mehraufwendungen von 3,57 Euro auf 3,80 Euro je Arbeitstag und Person.

Die Mehraufwendungen je Arbeitstag belaufen sich pro Person auf ein Dreißigstel des Betrags, der sich nach § 2 Absatz 1 Satz 2 der Sozialversicherungsentgeltverordnung in der jeweiligen Fassung ergibt. In seiner Sitzung am 16. Dezember 2022 stimmte der Bundesrat der 13. Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung zu.  Zum Jahresbeginn 2023 steigt damit der Betrag für die Mehraufwendungen von 3,57 Euro auf 3,80 Euro je Arbeitstag und Person. Da die Zahl der Arbeitstage über die Monate schwankt, kann in der Regel eine pauschalierte Bewilligung vorgenommen werden. Bei einer fünf-Tage Arbeitswoche werden 19 Arbeitstage pro Monat zugrunde gelegt (72,20 Euro), bei einer vier-Tage Woche sind es 15 Arbeitstage (57 Euro).