Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Absicherung des Hilfesystems für von geschlechtsspezifischer Gewalt betroffene Mädchen, Frauen und ihre Kinder

Der Deutsche Verein spricht sich für eine neue eigenständige Regelung auf Bundesebene aus zur Absicherung des Hilfesystems für gewaltbetroffene Frauen und ihrer Kinder.

Angesichts der Gewaltbetroffenheit von Frauen als Menschenrechtsverletzung, der Handlungsaufträge der Istanbul-Konvention sowie der noch immer überwiegend ungesicherten Situation von Fachberatungsstellen und Frauenhäusern sowie der Zugangsschwierigkeiten für viele gewaltbetroffene Frauen zu Schutz und Beratung spricht sich der Deutsche Verein für eine neue eigenständige Regelung auf Bundesebene aus zur Absicherung des Hilfesystems für gewaltbetroffene Frauen und ihrer Kinder außerhalb der bestehenden Sozialgesetzbücher. 

Die Empfehlungen formulieren konkrete Anforderungen an ein solches Bundesgesetz
Das Gesetz sei so auszugestalten, dass ein flächendeckendes und bedarfsgerechtes Schutz- und Beratungsangebot zu vergleichbarer Qualität in Deutschland umgesetzt und gesichert werden könne. Voraussetzung für den Zugang zu Schutz und Beratung soll allein die Betroffenheit der Frauen und ihrer Kinder von Gewalt oder drohender Gewalt sein.

Das neue Bundesgesetz soll die Regelungen für die erforderliche Beratung und Unterstützung der gewaltbetroffenen Frauen und ihrer Kinder, für die gebotene Prävention und Öffentlichkeitsarbeit sowie für die Sicherung der Unterkunft im Frauenhaus einschließlich ihrer Finanzierung umfassen. Leistungen zur materiellen Existenzsicherung für die gewaltbetroffenen Frauen sollen nicht Bestandteil des neuen Bundesgesetzes sein, sondern in den bestehenden Gesetzbüchern verbleiben.

Hier finden Sie die Empfehlungen des Deutschen Vereins.