Einsatzstellen für FSJ und BFD gesucht

Der neue Durchgang für Teilnehmer*innen am Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) und Bundesfreiwilligendienst (BFD) startet am 1. September 2023. Einsatzstellen erhalten hier einen Überblick über die finanziellen Rahmenbedingungen.

Die von der Einsatzstelle zu tragenden Kosten für den Einsatz eines Freiwilligen im FSJ und BFD setzen sich monatlich zusammen aus:

  • Zahlung des Taschengeldes in Höhe von 346 Euro bis 438 Euro bei einer Vollzeitbeschäftigung (bei Teilzeit anteilig weniger)
  • Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von 138,40 Euro bis 175,20 Euro
  • Übernahme der Fahrtkosten zu den Seminaren und Bildungstagen
  • Übernahme der aus der Beschäftigung der Freiwilligen bei der Einsatzstelle entstehenden Verwaltungskosten
  • Zahlung einer monatlichen Umlage für die pädagogische Begleitung der Freiwilligen an den Paritätischen Mecklenburg- Vorpommern in Höhe von 145 Euro pro Teilnehmer*in im Bereich FSJ- gefördert (Kinder- und Jugendhilfe), 215 Euro pro Teilnehmer*in im Bereich FSJ- ungefördert (z.B. Pflegeheim oder Behinderteneinrichtung) sowie 235 Euro pro Teilnehmer*in im Bereich BFD.

Im Bundesfreiwilligendienst erstattet der Bund den Einsatzstellen den Aufwand für die Zahlung des Taschengeldes und der Sozialversicherungsbeiträge bis zu einer Höhe von 300 Euro für Freiwillige bis zum vollendeten 25. Lebensjahr bzw. 400 Euro für Freiwillige ab 25 Jahren.

Bitte prüfen Sie, ob die Einrichtungen Ihres Vereins/Ihrer GmbH als Einsatzstelle in den Freiwilligendiensten zur Verfügung stehen möchten.Das Formblatt „Bedarfsabfrage 2023/2024“ finden Sie hier.

Bitte beachten Sie, dass die Bedarfsabfrage zunächst lediglich eine Interessensbekundung darstellt.