Der Paritätische veröffentlicht Positionspapier zu den Gesundheitskioske

Auf Basis der im August 2022 vom BMG veröffentlichten Eckpunkte zu den Gesundheitskioske hat nun der Paritätische ein Positionspapier herausgegeben. Das Konzept des Gesundheitskiosks ist zu begrüßen, doch bedarf es noch einiger Präzisierungen und Klärungen.

Die Bundesregierung hat sich in ihrem Koalitionsvertrag darauf verständigt, in der kommenden Legislatur niedrigschwellige Beratungsangebote für die Behandlung und Prävention in besonders benachteiligten Kommunen und Stadtteilen zu errichten. Konkret befinden sich hierfür nun sogenannte "Gesundheitskioske" im Gespräch, 1000 dieser Kioske sollen im gesamten Bundesgebiet entstehen.

Bundesgesundheitsminister Lauterbach hatte hierfür im Sommer erste Eckpunkte für ein mögliches Rollout vorgestellt. Demnach sollen Gesundheitskioske weit mehr Aufgaben und Funktionen haben: 

  • Erste Anlaufstelle der Sozial-und Gesundheitsberatung
  • Schnittstelle zur ambulanten ärztlichen Versorgung
  • Vernetzung kommunaler Akteure
  • Vor- und Nachbereitung ärztlicher Gespräche
  • Erarbeitung von Versorgungsplänen
  • Unterstützung bei Antragstellung
  • Lotsenfunktion
  • Einfache medizinische Routineaufgaben
  • Längerfristige Fallbegleitung
  • Zentrale Rolle des Pflegeberufes (examinierte Pflegefachkräfte, CHN)

Auf Grund der positiven Bilanz aus dem durch den Innovationsfonds geförderten Projekt Gesundheitskiosk Hamburg-Billstedt empfahl der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 16. Februar 2022 die Überführung der Versorgungsform in die Regelversorgung. Am 31. August 2022 veröffentlichte das BMG erste Eckpunkte für ein Rollout. Dabei solle das Initiativrecht und damit 20 % der Kosten bei den Kommunen liegen. Eine Kostenbeteiligung von GKV/ PKV (74,5 % und 5,5 %) sowie eine optionale Beteiligung weiterer Sozialleistungsträger ist vorgesehen.

Weitere Einzelheiten zu den Voraussetzungen und Leistungsinhalten sollen in einem Gesetz vorgegeben werden, dessen Aufschlag bereits im November 2022 erwartet wurde. Wann das Gesetzesverfahren letztendlich starten wird sowie eine offizielle Zeitschiene zu erwarten ist, ist noch ungewiss.

 

Am 18. November 2022 hat der Vorstand des Paritätischen Gesamtverbandes Eckpunkte zum von Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Lauterbach vorgelegten Konzept der Gesundheitskioske beschlossen und darin deutliche Kritikpunkte und offene Umsetzungsfragen formuliert.

Gesundheit entsteht dort, wo Menschen spielen, lernen, arbeiten und lieben (WHO Ottawa-Charta zur Gesundheitsförderung, 1986). Das Ziel, die sozial bedingte Ungleichheit von Gesundheitschancen durch den Aufbau integrierter, niedrigschwelliger und wohnortnaher Beratungs- und Versorgungsstrukturen abzubauen, begrüßt der Paritätische daher im Grundsatz. Gemeinwohlorientierte Strukturen und Angebote gehören zur wohlfahrtspflegerischen Identität, Selbstverpflichtung und Aufgabe des Paritätischen. Der Paritätische setzt beim Ausbau und der Weiterentwicklung sozialer Dienste grundsätzlich auf konzeptionelle Lebensweltorientierung und Angebotsvielfalt. Die Entwicklungen von Angeboten zusammen mit den relevanten Akteur*innen vor Ort – inklusive der Selbsthilfe – gewährt, dass Konzepte tatsächlich an den jeweiligen Bedarfen ausgerichtet sind und vermag Synergien im Zusammenwirken der Akteur*innen zu schaffen. Auch die vom Bund angestoßenen Gesundheitskioske sollten daher so viel konzeptionelle Freiheit wie möglich erlauben und die Einbeziehung vorhandener Angebote und Initiativen obligatorisch machen. Sofern das Initiativrecht der Kommunen zur Errichtung von Gesundheitskiosken oder vergleichbaren Angeboten auch auf zivilgesellschaftliche Akteur*innen übertragbar sein soll, ist freigemeinnützigen Trägern im Sinne des Subsidiaritätsprinzips Vorrang einzuräumen. Rein gewinnorientierte Angebote sind gänzlich von der Förderung auszuschließen.

Die vollständigen Paritätischen Eckpunkte zum Konzept der Gesundheitskioske können im Download heruntergeladen werden:2022-12-01_Eckpunkte_Gesundheitskioske_Parität_final.pdf .