Chancenaufenthaltsgesetz in Kraft getreten

Mit dem Chancen-Aufenthaltsrecht sollen Menschen, die gut in Deutschland integriert sind, auch gute Chancen erhalten. Die bisherige Praxis der Kettenduldungen wird beendet. Geflüchtete können unter bestimmten Voraussetzungen ein dauerhaftes Bleiberecht erlangen.

Das Gesetz zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts ist am 31. Dezember 2022 in Kraft getreten. Mit der Neuregelung will die Bundesregierung einen ersten wichtigen Schritt zu einem Neuanfang in der Asyl-, Migrations- und Integrationspolitik gehen sowie zu einer umfassenden Modernisierung des Einwanderungsrechts. 

Die im Gesetz geregelte 18-monatige Aufenthaltserlaubnis soll langjährig Geduldeten die Möglichkeit geben, die notwendigen Voraussetzungen für ein dauerhaftes Bleiberecht in Deutschland zu erfüllen. Damit wird die bisherige Praxis der Kettenduldungen beendet. 

Für wen gilt die Regelung?
Die Regelung betrifft rund 136.000 bereits in Deutschland gut integrierte Menschen, die am 31. Oktober 2022 seit fünf Jahren geduldet, gestattet oder mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland leben, nicht straffällig geworden sind und sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung bekennen. Gut integrierte Jugendliche und Heranwachsende können bereits nach drei Jahren Aufenthalt sowie bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres eine Aufenthaltserlaubnis erhalten.

Was wird durch das Gesetz geregelt?
Im Rahmen eines 18-monatiges Aufenthaltsrecht besteht die Chance, die Voraussetzungen für ein dauerhaftes Bleiberecht in Deutschland zu erreichen: Voraussetzungen sind Nachweise über die Lebensunterhaltssicherung durch eine Erwerbstätigkeit, gute deutsche Sprachkenntnisse sowie der Erwerb eines Identitätsnachweises.

Straftäter und Gefährder sind von der Regelung ausgeschlossen
Straftäter und Gefährder bleiben vom Chancen-Aufenthaltsrecht grundsätzlich ausgeschlossen. Für diese Personengruppe wird die Ausweisung und die Anordnung von Abschiebungshaft erleichtert. 

Regelung zur Gewinnung von ausländischen Fachkräften
Zur Steigerung der Attraktivität Deutschlands als Einwanderungsziel für ausländische Fachkräfte werden bislang befristete Normen aus dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz  entfristet und damit dauerhaft anwendbar. Der Familiennachzug zu drittstaatsangehörigen Fachkräften soll erleichtert werden, indem für nachziehende Ehegatten die  Erfordernis eines Sprachnachweises entfällt.

Zugang zu Integrationskursen
Integrationskurse für Asylbewerber*innen sollen von Anfang an geöffnet werden. So sollen Integrationskurse und Berufssprachkurse künftig grundsätzlich im Rahmen verfügbarer Plätze zugänglich sein, unabhängig vom Herkunftsland oder Einreisedatum der betroffenen Personen.

Das BAMF hat ein Merkblatt für die Beratungsstellen der Migrationsberatung für Erwachsene Zuwanderer (MBE) verfasst. Das Merkblatt für die MBE finden Sie hier. Bitte lesen Sie das Merkblatt aufmerksam durch.

Weitere Informationen zum Chancenaufenthaltsgesetz finden Sie auf der Internetseite des Bundesinnenministeriums sowie im Bundesgesetzblatt