Bundesprogramm: "Das Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit“

Das BMFSFJ hat nach Auslaufen des Förderprogramms "Aufholen nach Corona" nun für 2023 "Das Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit“ aufgelegt. Programmstart ist der 1. Januar 2023.

Für das Bundesprogramm stehen für das Jahr 2023 insgesamt rund 55 Mio. Euro zur Verfügung. Der Förderzeitraum endet zum 31.12.2023. Die Zuwendung wird als Projektförderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses und als Festbetragsfinanzierung gewährt. Eine Weiterleitung der Zuwendung an Dritte ist im Feld 1a grundsätzlich ausgeschlossen.

Die Höhe der Förderung liegt dabei bei maximal 100.000 Euro. Gefördert werden projektbezogene Personal- und Sachausgaben sowie eine Verwaltungspauschale für indirekte Ausgaben in Höhe von sieben Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.

Gefördert werden:
- Einzelprojekte, die Kinder und Jugendliche selbst planen und mithilfe von Trägern umsetzen oder die freie Träger gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen in den Themenfeldern Bewegung, Kultur und Gesundheit planen und umsetzen (Feld 1) sowie
- die Planung und Umsetzung von Angeboten, die Kinder und Jugendliche im Rahmen eines „Lokalen Zukunftsplans“ selbst planen. Die Kommune aktiviert und begleitet Kinder und Jugendliche einerseits, diese Angebote aktiv zu gestalten, andererseits entwickelt sie dadurch ihre eigenen, kommunalen Beteiligungsstrukturen weiter (Feld 2).

Einzelprojekte (Feld 1) können von Trägern der freien und öffentlichen Jugendhilfe beantragt werden. Für die Förderung von lokalen Zukunftsplänen inkl. der Angebote (Feld 2) sind die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe bzw. vom Jugendamt beauftragte freie Träger antragsberechtigt.

Alle Informationen finden Sie auf der Homepage: https://www.das-zukunftspaket.de/

Eine erste Informationsveranstaltung zum Förderfeld 1 für Träger findet am 18. Januar 2023 statt.
Anmeldung und Informationen zur Veranstaltung finden Sie hier:
https://www.das-zukunftspaket.de/zukunftspaket/veranstaltungen/informationsveranstaltung-zum-foerderfeld-1-fuer-traeger/