Das Vorhaben reiht sich ein in eine Liste von Gesetzen und Maßnahmen, um die Fachlichkeit von Pflegekräften und im weitesten Sinne die Attraktivität des Pflegeberufes zu erhöhen, was begrüßt wird. Der Gesetzesentwurf erweitert die ohnehin im Pflegeberufegesetz vorgesehene Befugnis für hochschulisch ausgebildete Pflegefachkräfte. Diese sollen in folgenden Bereichen: Wundversorgung, Diabetes, Demenz - die Befugnis zur Verabreichung von Injektionstherapien und Infusionen sowie zur Verordnung von Hilfsmitteln und Medizinprodukten erhalten. In einem Vertrag zwischen Kassenärztlicher Bundesvereinigung, dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen, den für die Wahrnehmung der Interessen von Pflegediensten maßgeblichen Spitzenorganisationen auf Bundesebene und den Vereinigungen der Träger von Pflegeheimen sollen nun bis zum April 2027 die vormals ärztlichen Leistungen definiert und ausgehandelt werden, die Pflegekräfte künftig ausüben sollen. Außerdem werden die nötigen Qualifikationen festgelegt. Hier sollen auch Pflegefachkräfte mit Berufsausbildungen und entsprechenden Weiterbildungen diese Tätigkeiten ausüben können.
Weiterhin sind umfangreiche Maßnahmen zum Bürokratieabbau in der Pflege geplant: z.B. Pflegedokumentation auf ein notwendiges Mindestmaß, bessere Zusammenarbeit vom Heimaufsichten und Medizinischer Dienst, Abbau von Doppelstrukturen, schlankere Verfahren Regelungen im Pflegevergütungsrecht, u.v.m..
Weitere Informationen finden Sie hier: Kabinett beschließt Entbürokratisierung in der Pflege | BMG
Die Stellungnahme die der Paritätischen Gesamtverband zusammen mit den anderen Wohlfahrtsverbänden der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege erstellt hat, finden Sie hier: https://www.der-paritaetische.de/alle-meldungen/stellungnahme-der-bagfw-zum-referentenentwurf-eines-gesetzes-zur-staerkung-der-pflegekompetenz-pflegekompetenzgesetz-pkg-1/