Broschüre: Qualitätsstandards zur Umsetzung des Gesamtplanverfahrens für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen

In der Broschüre des Landesverbands Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern werden mögliche Barrieren für psychisch beeinträchtigte Menschen in den einzelnen Phasen des Gesamtplanverfahrens und der Umsetzung identifiziert und Qualitätsstandards zum Abbau bestehender Barrieren formuliert.

Psychisch beeinträchtigte Menschen weisen in der Kommunikation, in der Wahrnehmung, aber auch in der Ausprägung ihrer Beeinträchtigungen besondere Bedarfe auf, wodurch Barrieren und Besonderheiten in der Umsetzung des Gesamtplanverfahrens entstehen, die eine aktive Einbeziehung der Menschen in die einzelnen Schritte des Gesamtplanverfahrens und die Koordination von Leistungen der Eingliederungshilfe erschweren können.

In der Broschüre "Qualitätsstandards zur Umsetzung des Gesamtplanverfahrens für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen" vom Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern wurden Qualitätsstandards (rechte Spalte, PDF) partizipativ entwickelt. Sie sollen als Orientierungshilfe dienen für die Umsetzung des Gesamtplanverfahrens für eine personenzentrierte und sozialraumorientierte  Leistungserbringung für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen.

Sie berücksichtigen die besonderen Belange in der Umsetzung und Durchführung des Gesamtplanverfahrens bei psychisch erkrankten Menschen. Dabei werden Qualitätsmerkmale, wie u. a. Partnerschaftlichkeit, Transparenz, Barrierefreiheit, Personen- und Zielorientierung, definiert und alle Akteur*innen adressiert, die im Antragsverfahren, in der Umsetzung des Gesamtplanverfahrens oder in der Koordination von Leistungen der Eingliederungshilfe beteiligt sind.

Anschaulich werden mögliche Barrieren für psychisch beeinträchtigte Menschen in den einzelnen Phasen des Gesamtplanverfahrens und der Umsetzung identifiziert und Qualitätsstandards, mit dem Ziel die bestehenden Barrieren abzubauen, formuliert. Die Standards umfassen die Bereiche Bedarfsermittlung, Leistungskoordination, Gesamtplankonferenz, Abstimmung der Leistungen, Leistungserbringung bis hin zur  Weiterbewilligung.

Die Qualitätsstandards sind praxisorientiert, übertragbar und leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Stärkung von Selbstbestimmung und Teilhabe im Sinne des Bundesteilhabegesetzes.