Bericht zum Stand der Umsetzung der Istanbul-Konvention

In dem Bericht des Europarat sehen Expert*innen Defizite bei der Umsetzung der Istanbul-Konvention und fordern die zuständigen staatlichen Ebenen in Deutschland auf, mehr Frauenhausplätze zu schaffen und das Beratungsangebot für von Gewalt betroffene Frauen weiter auszubauen.

Der Bericht evaluiert, welche Vorgaben der Istanbul-Konvention bereits umgesetzt sind und wo in Deutschland noch Handlungsbedarf besteht. 

DAS BMFSFJ hat die Kritikpunkte wie folgt zusammengefasst:

Die Expert*innen fordern die zuständigen staatlichen Ebenen in Deutschland auf, mehr Frauenhausplätze zu schaffen und das Beratungsangebot für von Gewalt betroffene Frauen weiter auszubauen. Dabei soll auf eine ausgeglichene geografische Verteilung geachtet werden. Außerdem sollen die Bedürfnisse besonders verletzlicher Gruppen, etwa von Frauen mit Behinderungen, geflüchteten Frauen oder queeren Menschen, berücksichtigt werden. Jede Frau und ihre Kinder müssten einen gesicherten Zugang zum Hilfesystem haben.

Weiter mahnt der GREVIO-Bericht an, dass Deutschland die Verpflichtung noch nicht ausreichend umsetzt, koordinierte politische Maßnahmen gegen Gewalt zu beschließen. Deutschland brauche daher eine Koordinierungsstelle auf Bundesebene und die Entwicklung einer langfristigen Gesamtstrategie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen. Auch solle es künftig verpflichtende Trainings für alle Berufsgruppen geben, die in Kontakt mit Opfern oder Tätern von Gewalt kommen. Zudem solle das Umgangsrecht mit Rücksicht auf die Interessen von Gewaltopfern reformiert werden.

Den Bericht des Europarats und die Stellungnahme der Bundesregierung finden Sie auf deutsch unter: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/alle-meldungen/frauen-besser-vor-gewalt-schuetzen-202368

Zur deutschen Kurzfassung: https://rm.coe.int/executive-summary-grevio-germany-in-german/1680a8693a

Der Europarat hat am 7. Oktober 2022 einen Bericht zum Stand der Umsetzung der Istanbul-Konvention vorgelegt. Das "Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt" wurde von Deutschland 2017 ratifiziert und ist seit 1. Februar 2018 in Deutschland als rechtlich bindendes Menschenrechtsinstrument in Kraft.

Paritätischer: Frauenhäuser absichern und Versorgung ausbauen
Mit Sorge hat der Paritätische Gesamtverband aufgenommen, dass der Europarat Defizite bei der Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland festgestellt hat. Das Internationale Abkommen trat 2018 in Kraft und soll Gewalt gegen Frauen bekämpfen. Der Wohlfahrtsverband, in dessen Mitgliedschaft insgesamt 130 Frauenhäuser und 190 Frauenberatungsstellen organisiert sind, fordert Nachbesserungen.

“Seit der Jahrtausendwende hat sich die Zahl der Frauen, die von häuslicher Gewalt durch ihren Partner oder Ex-Partner betroffen sind, verdoppelt. Viele enden auch tödlich für betroffene Frauen. Das zeigt, wie wichtig schützende Strukturen wie Frauenhäuser leider sind”, erklärt Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes. Viele Betroffene fänden aber nach einem Bericht des Europarates immer schwerer Schutz. Regional seien Strukturen und Hilfsangebote sehr unterschiedlich ausgeprägt, heißt es. Schneider dazu: “Es kann nicht sein, dass es von der Wohnregion abhängt, ob man sich vor einem prügelnden Partner schützen kann.”

Der Hauptgeschäftsführer fordert daher, den Bericht sehr ernst zu nehmen und eine gesetzlich verbindliche Finanzierung für Frauenhäuser zu garantieren und die Versorgung auszubauen.