Neue Kostenerstattungsrichtlinie im BFD

Einsatzstellen im Bundesfreiwilligendienst (BFD) erhalten eine anteilige Erstattung für das Taschengeld und die Sozialversicherungsbeiträge ihrer Freiwilligen.

Die Obergrenze für diese Erstattungen wurde im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen geändert.  Für alle Neuverträge im BFD ab 1. Januar 2021 erhöhen sich die Zuschüsse für Taschengeld und Sozialversicherungsbeiträge um jeweils 50 Euro pro Teilnehmendenmonat.
Bis zum vollendeten 25. Lebensjahr errechnen sich dann für Freiwillige im Rahmen der Obergrenzen monatlich 300 Euro für Taschengeld und Sozialversicherungsbeiträge. Für ältere Freiwillige erhöht sich die Erstattung auf 400 Euro pro Monat. Sollte die Summe aus Taschengeld und Sozialversicherungsbeiträgen im Rahmen einer Teilzeitbeschäftigung im BFD unter diesen 400 Euro liegen, wird wie gehabt die tatsächliche Summe erstattet.