Aufruf zur Interessenbekundung: Verbesserung der Gesundheitsversorgung durch Beratung in Mecklenburg-Vorpommern

Träger und Organisationen, die an einem Beratungsangebot für Kommunen und kommunale Verantwortungsträger mitwirken wollen, können ihre Interessenbekundung bis zum 5. August 2022 einreichen.

Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern informiert über den Aufbau eines landesweiten Beratungsangebots zur Stärkung der ambulanten ärztlichen Versorgung in ländlichen Regionen Mecklenburg-Vorpommerns. 

Die ländlichen Regionen Mecklenburg-Vorpommerns stehen in der ambulanten ärztlichen Versorgung vor großen Herausforderungen. Bei Themen wie der Nachbesetzung von Arztstellen fehlt es teilweise an geeigneten Strukturen, um das Thema ganzheitlich mit allen notwendigen Akteuren zu adressieren. Es soll daher ein landesweitesBeratungsangebot aufgebaut werden, das die Kommunen bei der Verbesserung der ambulanten ärztlichen Versorgung in ländlichen Regionen Mecklenburg-Vorpommerns durch Beratungsleistungen und die Vernetzung von Akteuren und Kooperationspartnern des Gesundheitswesens unterstützt. Das Angebot soll eine zentrale Anlaufstelle bilden und durch die Beratung zu einer Schnittstelle zwischen den Kommunen und den Akteuren des Gesundheitswesens werden.

Die Beratung soll sich richten an:

  • Gemeinden, Ämter, Landkreise
  • Verantwortungsträgerinnen und Verantwortungsträger aus Kommunalpolitik und -verwaltung in MV, welche die ärztliche Versorgung voranbringen wollen
  • Akteure mit Interesse an einer Trägerschaft ambulanter ärztlicher Versorgungsstrukturen oder allgemeinen Interessen im Bereich der ambulanten ärztlichen Gesundheitsversorgung.

Unter folgendem Link finden Sie den Aufruf zur Interessenbekundung und weitergehende Informationen: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/sm/gesundheit/Gesundheitsversorgung/Beratungsma%C3%9Fnahmen-f%C3%BCr-Kommunen/.

Interessierte Träger und Organisationen können Ihre kreativen Konzepte in dem Interessenbekundungsverfahren bis zum 05.08.2022 beim Landesamt für Gesundheit und Soziales einreichen.