Antrag aus AMIF Fonds nur noch mit elektronischer Signatur

Anträge für Projektförderungen aus dem Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) für die Förderperiode 2021-2027 werden auf ein rein digitales Verfahren umgestellt und bedürfen daher ab dem 1. Januar 2023 einer qualifizierten elektronischen Signatur (QeSignatur).

Seit dem 1. August diesen Jahres können Anträge für Projektförderungen aus dem Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) für die Förderperiode 2021-2027 gestellt werden. Die Fondsverwaltung wird ab Januar 2023 auf ein rein digitales Verfahren über das IT-System für die Innenfonds (ITSI) umgestellt.

Ab dem 1. Januar 2023 wird dabei die Nutzung einer qualifizierten elektronischen Signatur (QeSignatur) verpflichtend. Diese ersetzt die rechtswirksame handschriftliche Unterschrift, z.B. bei der Antragstellung, Antragsänderungen oder den Mittelanforderungen.

Der Übergangszeitraum, in dem auch händisch unterschriebene und postalische übersandte Unterlagen akzeptiert werden konnten, endet am 31.12.2022.

Bitte beachten Sie dies bzgl. Ihrer weiteren Planungen zur Antragstellung und suchen sich, sofern noch nicht geschehen, einen entsprechenden QeSignatur-Anbieter.

Wesentliche Information zur QeSignatur hat die AMIF-Verwaltungsbehörde in einem Handout zusammengetragen, welches Sie hier  finden.

Weitere Informationen zu ITSI und allgemein zur AMIF-Projektförderung finden Sie jederzeit auf unserer Homepage www.eu-migrationsfonds.de

Für Ihre Fragen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeitenden des Bewilligungszentrums Hamburg unter: BZ-HAM.Posteingang@bamf.bund.de .