AMIF-Behörde verweist auf Antragsfrist bei vorzeitigem Maßnahmebeginn ab Januar

Die AMIF-Verwaltungsbehörde weist Antragsstellende und Projektträger darauf hin, dass bis zum 31. Dezember 2022 ein Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn gestellt werden muss, sollte der Projektbeginn zum 1. Januar 2023 geplant sein.

Der Antrag muss unbedingt vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.

Bitte verwenden Sie dafür das vorgefertigte Antragsformular, welches Sie ab sofort auf der Internetseite des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) 2021-2027 www.eu-migrationsfonds.de finden.

Dieses ist für alle Projektvorhaben verpflichtend zu verwenden, bei denen die Durchführung von Maßnahmen ab 01.01.2023 vorgesehen ist.

Zur Einreichung ist das ausgefüllte und mit qualifizierter elektronischer Signatur (QeSignatur) versehene Formular in ITSI unter „Antrag > Dokumente“ hochzuladen. Zudem ist die zuständige Sachbearbeitung über das Hochladen des Antrags per Mitteilung zu informieren, falls Sie bereits einen Antrag auf AMIF-Förderung gestellt haben. Sollten Antragsteller noch nicht über eine QeSignatur verfügen, müssen sie den Antrag bitte rechtskräftig händisch unterschrieben und postalisch bei ihrem zuständigen Bewilligungszentrum einreichen.

Für Fragen wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Bewilligungszentrum: 

AMIF-Verwaltungsbehörde – Bewilligungszentrum Hamburg
Postanschrift:
Sachsenstraße 12 + 14
20097 Hamburg